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Thema: Mitgliedschaft in 2 HiOrgs !!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Mitgliedschaft in 2 HiOrgs !!

    Hi,
    In anderen Foren wird dieses Thema schon heiß diskutiert, dann soll es hier auch mal losgehen.

    Das kommt davon, wenn man in 2 HiOrgs gleichzeitig ist.

    http://www.pnp.de/nachrichten/artike...sort=bay&BNR=0

    Ebi
    Geändert von Ebi (23.03.2006 um 16:17 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  2. #2
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    Na ja einerseits hätte er dann wirklich zum THW in den Einsatz gehen sollen, andererseits halte ich es für total übertrieben, ohne jegliche Abmahnung sofort die Freistellung zum Katastrophenschutz zu widerrufen. Zumal es beim Einsatz ja sogar noch um die gleiche Sache ging.

  3. #3
    Wuffi Gast
    Dank den Vorgesetzten im THW.
    Hätten ja auch mal was sagen können.

  4. #4
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    162
    Schwierige Situation....
    Sinnvoll ist es m.E. nicht, in mehreren HiOrgs zu sein, da diese auch gleichzeitig eingesetzt werden können.
    Eigentlich gibt es da Vereinbarungen, die dieses unterbinden sollen.
    Wer dann aber in 2 Organisationen ist, der muss halt dann zum THW, wenn er dort freigestellt wurde. Das er nun im Einsatz für eine andere Organisation ist, spielt in sofern keine Rolle, da er beim THW "Dienstverpflichtet" ist.
    2 Herren kann man nunmal nicht dienen...

    Zum anderen... wie soll ein verantwortlicher (Zugführer, OrtsBm etc.) denn eine Planung machen, wenn z.B. 50% seine Leute in diversen HiOrgs rumtoben??? Ach, die sind heute beim ... dann können wir eben heute mal keinen Einsatz abwickeln... oder wie soll man sich das vorstellen???

    Das derjenige nun zum Bund muss, das ist auf der anderen Seite schon richtig.
    Ich denke da nur an die Leute, die nicht das Privileg haben (hatten) freigestellt zu sein.

    r.

  5. #5
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    4.289
    Und warum hat er sich nicht als Mitglied der Feuerwehr freistellen lassen? Wäre sicherlich besser für ihn gewesen...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
    Firefighter-Nrd Gast
    Naja, eine Freistellung bei der FFw ist lange nicht so einfach wie bei einer Bundesorganisation. Einige FF's bekommen gar kein Freistellungskontingent.

    Mich persönlich wundert der Sachverhalt schon. Ist der Kamerad wirklich so unbescholten wie im Artikel dargestellt, oder hat er schon was auf dem Kerbholz. Ein Rausschmiss ohne Abmahnung kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

  7. #7
    Jens1985 Gast
    So ein Verhalten beim THW ist nicht ungewöhnlich kenne viele THW Ortsverbände , die meisten Zugführer oder Ortsbeauftragten beim THW haben ein Dachschaden, das gilt natürlich nicht für alle, aber für alle die ich kenne und das sind viele.

    Meiner Meinung nach hat der Ortsbeauftragte des in dem Artikel erwähnten THW ne Abmahnung vedient, denn das oberste Ziel ist, den Menschen zu Helfen und nicht seine Befehls-Geilheit oder Profil-Neurose an dem Kameraden auszulassen.

    Der sollte sich lieber mal fragen warum denn so viele seiner Leute zur FF gegangen sind??

    Gruß Jens

  8. #8
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    604
    Zitat Zitat von Wuffi
    Dank den Vorgesetzten im THW.
    Hätten ja auch mal was sagen können.
    Brauch er ebend nicht.
    Wenn er alarmiert wurde, hat er da zu sein, denn dafür unterschreibt man die Freistellung, und das ist halt die Besonderheit, wenn man sich bei einer Bundes-Org.,wie das THW verpflichtet, oder sich freistellen läßt!
    Das ist grade beim THW, nur mal angenommen, wo einer Chef ist, der mit der Dienstordnung, unterm Kissen Schläft, ein ganz einfaches Fax, wo draufsteht wie oft er beim Dienstabend, und Ausbildungsveranstaltungen war, und der Alarmierung nicht nachgekommen ist, ein völlig unbürokratischer Akt, und schon maschiert er bei der Bundeswehr.

    Genauso wenn man seine Zeit rum hat, gibt es ein schreiben, vom Kreiswehrersatzamt, wo drin steht, das die abzuleistende Zeit der Freistellung erfüllt ist, aber es sich vorbehalten wird im V-,oder K-fall, sowie Übungen, und Einsätzen dafür einberufen werden kann!Und was wurde ausgerufen?Katastrophenalarm!
    Also hätte er sich umziehen müssen, und ins Blaue Auto krabbeln sollen.

    Warum hat er sich nicht gleich beim Katastrophenschutz, der Feuerwehr verpflichtet.

    Wie heisst es so schön, Freiwillige Feuerwehr ist Freiwillig, und Ersatzdienst ist Dienst, und Pflicht!
    Du kannst ja auch nicht im Bundeswehr-Einsatz, aufstehen und sagen ich geh jetzt nach Hause machs Gut.
    Vielleicht sollte sich ein jeder vorher mal Gedanken machen, was Ersatzdienst bedeutet, und was im Einsatzfall auf mich zu kommen könnte.

    Aber er hat doch noch Glück!Beim DRK hatten wir mal einen der hat kein Einberufungsbefehl bekommen, da sind gleich die Feldjäger gekommen, und haben den nach Schwerin in die Kaserne gebracht.Ganz Spontan 400km von zu wech.

  9. #9
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    369
    Wie heisst es so schön, Freiwillige Feuerwehr ist Freiwillig, und Ersatzdienst ist Dienst, und Pflicht!
    Diese Aussage ist Blödsinn. Wie heißt es so schön auf die FF bezogen: "Ein- und Austritt sind freiwillig, alles was dazwischen liegt ist Pflicht"
    Wobei selbst der Austritt in dem einen oder anderen Bundesland nicht freiwillig geschehen kann...
    Auch der freiwillige Feuerwehrmann hat die Pflicht an Übungen UND Einsätzen teilzunehmen.

    Beim DRK hatten wir mal einen der hat kein Einberufungsbefehl bekommen, da sind gleich die Feldjäger gekommen, und haben den nach Schwerin in die Kaserne gebracht.
    das ist Quatsch!
    Viele Grüße

    Christian

  10. #10
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    Zitat Zitat von Flesch
    Diese Aussage ist Blödsinn...

    ...das ist Quatsch!
    hmm nette aussagen!

    aber nochmal zum thema

    jetzt rührt doch das nicht nochmal auf.
    der kerl hatte großes glück nicht einberufen worden zu sein.
    und wäre er es geworden, dann völlig mit recht.
    die wahren hintergründe kennen hier im forum ned mal 1 Promille, also nicht einfach drauf los schimpfen.

    und die ganzen anfeindungen der THW führung, die könnt ihr euch schenken!
    es gibt halt auf der welt noch was anderes ausser FW, auch wenn das mancher ned wahrhaben will.
    und wenn das teilweise noch so unsachlich verpackt daherkommt die meinung, dann hat es eh wenig sinn weiterzureden.
    komischerweise sind es aber immer die, die selber sachlichkeit im umgang mit ihnen fordern, die dann unsachlich werden.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  11. #11
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    604
    Zitat Zitat von Flesch
    Diese Aussage ist Blödsinn. Wie heißt es so schön auf die FF bezogen: "Ein- und Austritt sind freiwillig, alles was dazwischen liegt ist Pflicht"
    Wobei selbst der Austritt in dem einen oder anderen Bundesland nicht freiwillig geschehen kann...
    Auch der freiwillige Feuerwehrmann hat die Pflicht an Übungen UND Einsätzen teilzunehmen.



    das ist Quatsch!
    Das ist Quatsch???
    Ich habe die Personalakte Montags, für unseren Bereitschaftsleiter dem Kreiswehrersatzamt überstellt.
    Dienstag rufen die Eltern , den Bereitschaftsführer an, und fragen was das denn soll,2 Kameraden standen daneben , das ist Quatsch???

    Wenn Du deiner Verpflichtung beim Ersatzdienst nicht nachkommst, ist das genauso, als wenn Du beim Bund Montag Morgens nicht zum Dienst erscheinst, und wenn sich das wiederholt, kommt dann ein Y-Taxi mit mind., 2Mann Begleitung, die Dich dann in die Kaserne bringen.


    MfG

  12. #12
    BOS-Funker112 Gast

    Mitglied in 2 HiOrgs

    Hallo alle miteinander, bei mir ist es folgendermaßen ich bin bei THW Verpflichtet und nebenbei auch noch ehrenamtlich beim DRK Mitglied.Da hab ich das folgender Maßen geregelt das ich da nicht in der Einsatzeinheit drin bin.Deshalb gib es da keine Schwierigkeiten..
    Meine Einsätze muss ich wie normal beim THW fahren..

    Gruss Michael

  13. #13
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    467
    hallole

    Bin auch in zwei HiOrg und habe mich nicht freistellenlassen (10 Jahre) habe die 15 Monate abgebrummt (allein die Tatsache Deutscher zu sein brachte mir 15 Monate ein , ohne Bewährung).
    Habe in der Zeit vor dem Bund keine Arbeit bekommen weil immer gefragt wurde "Waren sie schon beim Bund"
    Bei einem Einsatz habe ich den Vorteil kein Funktionsträger zu sein und kann zu der Organisation die zuerst Ruft .

    Gruß Michael
    Geändert von Brandbatsch (29.03.2006 um 18:17 Uhr)
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  14. #14
    Registriert seit
    20.07.2002
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    294
    naja der gute mann hat sich für den Katastrophenscutz verpflichtet da muss er halt mal nachdenken für welche organisation er das gemacht hat. der wird ja wohl mitbekommen haben, dass die ihn anrufen oder angerufen haben. sowas müsste man sich eben vorher überlegen. vielen verpflichteten scheint der ernst der lage nicht bewusst zu sein.

  15. #15
    feuerwehrdave Gast
    also jetzt muss ich auch mal was zu dem thema sagen ich bin mitglied der feuerwehr deggendorf und über diese auch vom wehrdienst freigestellt. Daniel Hauser hätte die chance gehabt sich auch über die feuerwehr freistellen zu lassen war ihm aber zu blöd. Nach langem hin und her hatt er sich dann über das thw frei stellen lassen und hatt dann während der schneekathastrophe für die stadtteilwehr mittraching geschaufelt. Nun muss er weder zum Bund noch zu irgendeiner hilfsorganisation. Wenn man sich wo verpflichtet muss man sich auch daran halten.

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