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Thema: Mitgliedschaft in 2 HiOrgs !!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Flesch
    Diese Aussage ist Blödsinn. Wie heißt es so schön auf die FF bezogen: "Ein- und Austritt sind freiwillig, alles was dazwischen liegt ist Pflicht"
    Wobei selbst der Austritt in dem einen oder anderen Bundesland nicht freiwillig geschehen kann...
    Auch der freiwillige Feuerwehrmann hat die Pflicht an Übungen UND Einsätzen teilzunehmen.



    das ist Quatsch!
    Das ist Quatsch???
    Ich habe die Personalakte Montags, für unseren Bereitschaftsleiter dem Kreiswehrersatzamt überstellt.
    Dienstag rufen die Eltern , den Bereitschaftsführer an, und fragen was das denn soll,2 Kameraden standen daneben , das ist Quatsch???

    Wenn Du deiner Verpflichtung beim Ersatzdienst nicht nachkommst, ist das genauso, als wenn Du beim Bund Montag Morgens nicht zum Dienst erscheinst, und wenn sich das wiederholt, kommt dann ein Y-Taxi mit mind., 2Mann Begleitung, die Dich dann in die Kaserne bringen.


    MfG

  2. #2
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    Zitat Zitat von jumbo
    Wenn Du deiner Verpflichtung beim Ersatzdienst nicht nachkommst, ist das genauso, als wenn Du beim Bund Montag Morgens nicht zum Dienst erscheinst, und wenn sich das wiederholt, kommt dann ein Y-Taxi mit mind., 2Mann Begleitung, die Dich dann in die Kaserne bringen.
    Es gibt da durchaus unterschiede... Wenn du deinen Dienst nicht antrittst kommt erstmal Grün-weiß.
    Die Feldjäger kommen sooo schnell nicht. Die nutzen auch erstmal die Freunde der Polizei...
    Die Feldjäger an sich haben nämlich mehr als genug zu tun. in ganz Deutschland gibt es ganze 32 Standorte, ein nicht unerheblicher Anteil der Feldjäger springen im Ausland herum, nebenbei stellen die Feldjäger Personenschützer etc...

    Gruß von jemandem, der an einem Feldjägerstandort gedient hat...
    Viele Grüße

    Christian

  3. #3
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    Hallo,

    @Jumbo
    das ist mit Verlaub -Blödsinn- !

    1. Leistest du KEINEN Ersatzdienst. Wehrersatzdienst ist Zivildienst oder Enticklungshilfe. Du bist lediglich aufgrund deiner Mitwirkung im erweiterten KatS vom Wehrdienst freigestellt. Auf Deutsch: Du bist für deine ORGANISATION wichtig und deshalb einfach unabkömmlich!

    2. Die Freistellung dauert solange an, wie du Aktiv um erweiterten KatS mitwirkst UND deine Org. der Meinung ist, sie würde dich brauchen.
    Wenn EINER der beiden genannten Punkte wegfällt, dann erlischt die Freistellung, EINSPRUCH ÜBRIGENDS NICHT MÖGLICH!!!

    3. Wenn du insgesamt mindestens 6 Jahre auf Grund deiner Mitwirkung freigestellt warst, erlischt auch nach Beendigung deiner Freistellung die Pflicht GRUNDWEHRDIENST zu leisten. Rein Theoretisch könntest du aber zb. zu Manövern einberufen werden. ebendso natürlich im Spannungs-/V-Fall.
    Du unterliegst wieder ganz normal der "Wehrüberwachung"

    4. Endet deine Freistellung VOR Ablauf der 6Jahre, so tritt wieder die ganz normale Regelung (Mit Ausnahme der Altersgrenzen) in Kraft. D.h. du musst wieder Grundwehrdienst leisten. ABER:
    Das geht seinen normalen Gang, also 1. Mitteilung das du wieder der Wehrüberwachung unterliegst. 2, Falls kein aktuelles Musterungsergebnis vorliegt Musterung, 3. Vorankündigung zur Einberufung 4. Einberufung 5. Bei Nichterscheinen FELDJÄGER. In ganz seltenen Fällen kann auch Punkt 2 & 3 gleichzeitig stattfinden.

    Gruß
    Carsten

  4. #4
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    182
    Bei uns gilt die o.g. Regel:

    Wer 1/3 seiner Dienststunden fehlt, wird beim KWEA gemeldet.
    Wer wir oben beschrieben, mehrfach vorsätzlich nicht zu Einsätzen erscheint, obwohl er hiervon Kenntnis hat und vor Ort ist, kann auch ohne Abmahnung direkt gemeldet werden.

    Wer die "Vergünstigung" der Freistellung haben will, muss auch den "Preis" zahlen, nämlich an angeordneten Diensten und Einsätzen teilnehmen!

    Ansonsten: Links um, in die Kaserne einrücken! Marsch!!
    ***keine Signatur***

  5. #5
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    3.360
    Die Feldjäger sind nur für dich zuständig wenn

    a) du SOldat bist (Einberufungsbefehl)
    b) du in einem militärischen Bereich bist

    wenn ein Kamerad seinen Plichten nicht nachkommt dann wird er dem KWEA gemeldet
    dann nimmt das ganze seinen Lauf

    und sofort zum Bund ist nicht weil

    1) er evtl noch gemustert werden muss
    2) er einen Planstelle braucht
    3) er ja schlecht 6 wochen später seine Grundausbildung andfangen kann

    was möglich wäre das er schnellst möglich (Übernächstes Quartal ) zum Bund muss
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467

    Y-Reisen

    um diesen problemen aus dem weg zu gehen war ich beim Bund wird mir aber nicht nochmal passsieren in meinen nächten leben mach ich Zivildienst

    gruß Michael

    PS: ohne Bundeswehr keine Arbeit is`halt schon länger her
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

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