Hi,
mal was anderes zu dem Thema:
wie sieht es aus wenn ein Feigestellter der aus " Gewissensgründen " den Dienst an der Waffe verweigert, der Antrag Genehmigt wurde und er über eine HiOrg freigestellt wurde dort aber seinen Dienstpflichten nicht nachkommt, darf man diesen einfach zum Bund schicken ?
weil: Antrag aus Gewissensgründen wurde ja Genehmigt und diese sind ohne genaue Prüfung ja nicht zu wiederlegen....?
Zu einer anderen HiOrg oder so wäre sicher rechtlich Denkbar aber zum Bund?
Gruß Tele...
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.