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Thema: Mitgliedschaft in 2 HiOrgs !!

  1. #16
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    was hätte er denn gemacht wenn sein melder nicht ging ?
    würde er dann auch rausgeschmissen werden ?

    Um es mal so zu sehen.

    Er hat auch Dächer freigeschaufelt und somit Häuser vor dem Ruin gerettet .. ob nun in Blau oder in Rot/Schwarz/Orange das ist doch eigentlich egal ..
    vielleicht ist auch einfach die kameradschaft beim THW so schlecht das er lieber für die Feuerwehr geschaufelt hat ..

    wenn es so ist dann sollte sich das THW mal gedanken machen ...

  2. #17
    Firefighter-Nrd Gast
    Naja anscheinend ist er bzw. seine Eltern ja telefonisch benachrichtigt worden. Ich sag ja man kann die Sache grenzwertig sehen.

  3. #18
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    Ich möchte nochmal zum Ausdruck bringen, das wir hier über einen Zeitungsartikel reden. Der Inhalt kann von der Wirklichkeit meilenweit entfernt sein. Wir können daraus nicht die wirklichen Umstände ersehen oder ob es hier eine Vorgeschichte gegeben hat. Das ist alles rein spekulativ.
    Bitte darüber noch mal nachdenken. Ich glaube das dort wesentlich mehr hinter steckt. Der Zeitungsartikel ist viel zu einseitig geschrieben.


    P.S. Laut THW-Mitwirkungsverordnung §7 gibt es eine 6 monatige Probezeit. In dieser Probezeit kann lt. § 10, Abs. 6(2) ohne Begründung das Dienstverhältnis beendet werden. Bevor jemand sagt das ist eine Schweinerei vom bösen THW, das ist so vom Bundesrat und vom Bundesinnenminister unterschrieben worden.
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  4. #19
    Firefighter-Nrd Gast
    Zitat Zitat von Kai.Stollberg
    P.S. Laut THW-Mitwirkungsverordnung §7 gibt es eine 6 monatige Probezeit. In dieser Probezeit kann lt. § 10, Abs. 6(2) ohne Begründung das Dienstverhältnis beendet werden. Bevor jemand sagt das ist eine Schweinerei vom bösen THW, das ist so vom Bundesrat und vom Bundesinnenminister unterschrieben worden.
    Öhm was kommt denn jetzt zum tragen. Die Mitgliederverodnung des THW oder die Freistellungsrichtlinien StMI.

  5. #20
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    Das sollte manch einem Grund zum Nachdenken geben.

    Aber des mit dem Einberufungsbescheid ging echt schnell
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #21
    Firefighter-Nrd Gast
    Ach übrigens: Wer aufgepasst hat, hat den Kameraden mit seiner Heulerei bei den Medien am Freitag auch in der Abendzeitung gefunden AUCH NOCH AUF DER TITELSEITE. Hält man das für möglich. Unabhängig von der Situation, ob richtig oder nicht richtig, aber ich hoffe der Spieß lässt den Jungen richtig Dreck fressen. Sowas von peinlich.

  7. #22
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    Hallo,
    mittlerweile sind mir dazu ein paar mehr Informationen bekannt.

    1. Muss der Betroffene nicht zur Bundeswehr, sondern kommt jetzt bei der ABC-Komponente der Feuerwehr unter. Dies war anscheinend auch nur möglich gewesen durch massive Mitarbeit des THW-Ortsbeauftragten.

    2. Ist der Kamerad immer noch Mitglied des THW-Ortsverbandes. Es gab hier keine Kündigung von irgendeiner Seite. Auch ist dies scheinbar nicht geplant. Es gab nur eine Rückmeldung zum Kreiswehrersatzamt wegen nicht Nachkommen seinens Wehrersatzdienstes.

    3. Es handelt sich nicht um ein einfaches "Nichterreichen". Das ist alles ein wenig anders als in der Zeitung steht. Aber dies sind Internas die ich hier nicht veröffentlichen will und darf.
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  8. #23
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    Hi,

    mal was anderes zu dem Thema:

    wie sieht es aus wenn ein Feigestellter der aus " Gewissensgründen " den Dienst an der Waffe verweigert, der Antrag Genehmigt wurde und er über eine HiOrg freigestellt wurde dort aber seinen Dienstpflichten nicht nachkommt, darf man diesen einfach zum Bund schicken ?

    weil: Antrag aus Gewissensgründen wurde ja Genehmigt und diese sind ohne genaue Prüfung ja nicht zu wiederlegen....?

    Zu einer anderen HiOrg oder so wäre sicher rechtlich Denkbar aber zum Bund?

    Gruß Tele...
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  9. #24
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    Hi,

    Nee, er wird dann ganz normal zum ZIVILDIENST einberufen.
    Die Freistellung bedeutet ja nur, das der Freigestellte für die Zeit seiner Freistellung seiner Gesetzlich verankerten Pflicht zum Wehrdienst/Zivildienst nicht nachkommen muss. Es ist nur eine Ergänzungsregelung, dass wer mind. 6 Jahre freigestellt war, nach wegfall der Freistellung KEINEN GRUNDWEHRDIENST(oder Zivildienst) mehr leisten muss.

    Jemand der mindestens 6 Jahre Freigestellt war, die Freistellung dann aber zurückgibt unterliegt übrigends wieder der Wehrpflicht, müsste im V-Fall also (Theoretisch) wieder Wehrdienst leisten!

    Wird die Freistellung vor ablauf der 6 Jahre wiederrufen, so greift wieder die ganz normale regelung, so als ob der Freigestellte nie Freigestellt gewesen währe (Mit Ausnahme der Altersgrenze)

    Gruß
    Carsten

  10. #25
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    ... und so sehr scheint ers ja mit den Gewissensgründen auch net wirklich gehabt zu haben:

    Zitat Anfang

    ... „Wenn ich gewusst hätte, dass alles so kommt, dann wäre es besser gewesen, gleich die Bundeswehr zu machen. Dann hätte ich das jetzt schon hinter mir“, stellt er fast resignierend fest.

    Zitat Ende

    Gruß Michael

  11. #26
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    Gewissensgründe bei der Freistellung?

    IC dachte da reichen gewisse Gründe aus;
    hab noch nie erlebt das sich bei der Freistellung jemand rechtfertigen muss..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  12. #27
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    ... ich hatt das auf dieses Poisting bezogen :

    Zitat Zitat von Teletector
    Hi,

    mal was anderes zu dem Thema:

    wie sieht es aus wenn ein Feigestellter der aus " Gewissensgründen " den Dienst an der Waffe verweigert, der Antrag Genehmigt wurde und er über eine HiOrg freigestellt wurde dort aber seinen Dienstpflichten nicht nachkommt, darf man diesen einfach zum Bund schicken ?

    weil: Antrag aus Gewissensgründen wurde ja Genehmigt und diese sind ohne genaue Prüfung ja nicht zu wiederlegen....?

    Zu einer anderen HiOrg oder so wäre sicher rechtlich Denkbar aber zum Bund?

    Gruß Tele...

  13. #28
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    teilweise sind ja hier haarsträubende aussagen zu hören.
    besonders die anfeindung der THW-Führung ist in keinster weise gerechtfertigt.
    der gute OB tat nämlich nur seine pflicht!
    und schreibt mit bitte nix von kameradschaft die er dann nicht hat oder so. auch das gehört zur menschenführung, dass man mal hart sein muss. da gehts ums gleichbehandeln seiner leute.

    weiss irgendeiner von uns, obs voher nicht schon mal was gab? fernbleiben vom dienst oder sowas in der art, beim THW nehmen die es halt mal sehr genau damit, mit recht wie ich meine.

    das argument, er wäre ja auch nicht dabei gewesen wenn er in die arbeit gemusst hätte ist völliger unsinn. es war K-Alarm, er ist freigestellter helfer im K-schutz, er MUSS antreten, der arbeitgeber MUSS ihn gehen lassen. sein arbeitgeber muss bei der einstellung von der freistellung informiert worden sein. hat der bursche dies versäumt, sein problem!

    das argument, es ist egal ob er in blau oder rot schaufelt zieht auch nicht. er ist beim THW freigestellt, infolge dessen rechnet man mit ihm bei der planung für die vorhaltung im einsatzfall.

    alles in allem sehe ich das große problem nicht.
    ich führe auch eine einheit das K-schutzes und habe auch freigestellte helfer dabei. sollte es mir so gehen wie dem OB des THW, dann würde es einen ähnlichen lauf nehmen. ob abmahnung oder meldung, das kommt auf die vorgeschichte an.

    btw. es gibt auch bei uns eine probezeit in der das LRA von mir eine beurteilung des helfers anfordert.
    fällt diese negativ aus, dann kanns sein, dass ihn schon das LRA enpflichtet und er mit seiner einberufung rechnen muss.

    er soll froh sein, dass er so schnell und auch unbürokratisch (mit großer hilfe seitens des THW!!!) zum ABC zug wechseln konnte.

    und wenns manche wundert, warum das mit der einberufung so schnell ging, denen sei gesagt, die K-Wehrersatzämter sind ganz heiss auf solche kandidaten. und der Uffz in der grundausbildung freut sich auch meist über solche quereinsteiger...:-)

    das ganze passierte übrigens so ca 20 km vor meiner haustür, der bezug zur sache und die kenntnis der umstände ist also bei mir durchaus vorhanden.

    was soll also das große geschrei, oder liegt es daran, dass es jemand gewagt hat zu behaupten, es gibt wichtigeres als die FW...?
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  14. #29
    BOS-Funker112 Gast

    Mitglied in 2 HiOrgs

    Hallo alle miteinander, bei mir ist es folgendermaßen ich bin bei THW Verpflichtet und nebenbei auch noch ehrenamtlich beim DRK Mitglied.Da hab ich das folgender Maßen geregelt das ich da nicht in der Einsatzeinheit drin bin.Deshalb gib es da keine Schwierigkeiten..
    Meine Einsätze muss ich wie normal beim THW fahren..

    Gruss Michael

  15. #30
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    hallole

    Bin auch in zwei HiOrg und habe mich nicht freistellenlassen (10 Jahre) habe die 15 Monate abgebrummt (allein die Tatsache Deutscher zu sein brachte mir 15 Monate ein , ohne Bewährung).
    Habe in der Zeit vor dem Bund keine Arbeit bekommen weil immer gefragt wurde "Waren sie schon beim Bund"
    Bei einem Einsatz habe ich den Vorteil kein Funktionsträger zu sein und kann zu der Organisation die zuerst Ruft .

    Gruß Michael
    Geändert von Brandbatsch (29.03.2006 um 18:17 Uhr)
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

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