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Thema: Mitgliedschaft in 2 HiOrgs !!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.652
    Ich denke mal da sollte das THW mal über seine Führungskräfte nachdenken! Ich vermute mal, der Herr Treske hat in seiner Meldung etwas von "Dienstverweigerung" oder so getippt. Hat der Pfei...kopp schon mal was von den deutschen Katastrofenschutzgesetzen gehört? Weder die Feuerwehr, die SEG oder das THW können von einem Verpflichteten verlangen "rund um die Uhr" auf einen Alarm zu warten! Wenn Herr Hauser bereits einen Tag vor dem THW-Alarm von der Feuerwehr im Rahmen des Katastrofenschutz alarmiert wurde, so ist er dort DIENSTVERPFLICHTET! Herr Treske hätte beim HVB die auslösung des Herrn Hauser erbetteln können, aber dazu war sich der "ober-Tausend-Hilflose-Wichtel" wohl zu fein... Dann häötte er nämlich beichten müssen, dass sein Standort seit Jahren nicht einsatzbereit ist! 26 von 63 Aktiven leisten Wehrersatzdienst? Da bleiben nur 37 Personen aus denen der Standort besteht (Wehrersatzdienst-Leistende dürfen in keiner Org als "Volle Kräfte" berechnet werden!). Wie war das mit der Mindeststärke nochmal??? Reichen 37 Personen für einen THW-Standort aus?
    Mal berechnen... 37 würde heissen 12 ist die Ausrückstärke +100% Personalreserve +100% Katastrofenreserve=36 Personen "Stammpersonal". Ich stelle nochmal die Frage: IST EIN STANDORT MIT 12 PERSONEN EINSATZFÄHIG?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
    Registriert seit
    11.09.2005
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    Ihr kennt euch ?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
    Memo1 Gast
    Zitat Zitat von hannibal
    Ihr kennt euch ?
    anscheinend...na ja würd mal sagen da is des für den Kasper nochmal gutgegangen und fertig. War damals selber in Bodenmais gewesen und darf mir das immer noch anhören das wir da die Dächer freigemacht haben...

  4. #4
    Registriert seit
    03.11.2006
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    84
    AkkonHaLand, nicht gleich so laut schreien.
    Gesetzestexte? Kannst du haben. Wie ja bekannt ist, Bundesrecht steht über Landesrecht. Ein paar Auszüge:


    Richtlinie über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk

    § 1 Aufnahmevoraussetzungen
    (1) Als aktiver Helfer kann in das THW aufgenommen werden, wer
    4. für den Dienst im THW (§§ 8 ff) im Frieden und im Verteidigungsfall zur Verfügung steht.

    § 4 Pflichten des Helfers
    Der Helfer hat die Pflicht,
    1. sich über die für ihn maßgeblichen Diensttermine zu informieren,
    2. an den angeordneten Dienstveranstaltungen pünktlich und regelmäßig teilzunehmen,
    4. dienstlichen Weisungen nachzukommen,

    § 12 Dienstpflichtverletzungen
    Der Helfer begeht eine Dienstpflichtverletzung, wenn er schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig, gegen die ihm nach § 4 obliegenden Pflichten verstößt. Dienstpflichtverletzungen sind beispielsweise:
    1. Unentschuldigtes Fehlen bei Dienstveranstaltungen sowie verspätete Anzeige der Dienstverhinderung oder verspätete Vorlage von Unterlagen nach § 6 Abs. 2.
    2. Weigerung, am Dienst teilzunehmen.
    3. Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen.

    § 16 Beendigungsgründe
    Die Zugehörigkeit des Helfers zum THW endet
    4. durch Entlassung
    a) bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Dienstpflichtverletzung, die als solche (z.B. Tätlichkeiten oder Diebstahl im Dienst) oder im Zusammenhang mit anderen Pflichtverstößen (vgl. § 14) so schwerwiegend ist, dass die Fortsetzung des Dienstverhältnisses für das THW unzumutbar ist


    Also für mich sind das Gründe genug. Das Thema wurde auch in internen THW-Foren mehr als ausführlich diskutiert. Die Helferrichtlinie ist jedem THW-Helfer bekannt, nacher rumheulen gilt nicht.

    Gruß,

    Marcel
    THW Bünde

    Übrigens, Tausend-Hilflose-Wichtel ist out. Trottel-haben-Werkzeug, du oller Deckenschmeisser. :-P

  5. #5
    Registriert seit
    02.05.2003
    Beiträge
    156
    Der Thread is echt klasse ...
    Also erstmal Hut ab an alle mitwirkenden.... Wiso werden nicht mal alle Details auf den Tisch gepackt ?
    Der Typ scheint definitiv nicht der vorbildlichste beim THW gewesen zu sein... Das irgendwann ein Dämpfer kommt ist klar! Und in diesem Fall ganz klar rechtlich korrekt!
    Aber aus den gegebenen Info`s kann man viel zusammendichten !
    Wäre es möglich das sich in der Gegend THW und Feuerwehr nicht so mögen ? Was ja auch einige mitschreiber hier ähnlich sehen habe ich das Gefühl ?
    Was soll der Scheiss von wegen " Welt außerhalb der roten Autos" und Co ?

    Wer sich verpflichtet muss halt auch antreten, und wenn jemand 2 Gleisig fährt sollte er das absegnen, am besten schriftlich.
    Als ich meinen B1 anfangen wollte, musste ich meinem Arbeitgeber schriftlich besorgen, daß die Feuerwehr in der ich verpflichtet bin damit einverstanden ist, daß es da jemanden gibt der über Ihr steht.
    Nämlich eine Feuerwehr bei der ich mein Geld verdiene, und die nicht auf eine Freiwillige Manschaft zurückgreifen kann.

    Wobei ich echt mal an ALLEN Details interessiert wäre ! ! !
    wurde der Name irgendwo genannt ? ich meine nein ! Also raus mit den Details dann kann man sich vielleicht eine bessere Meinung bilden, das unqualifizierte Geschimpfe würde dann sicher auch weniger....

    Naja ich denke so Probleme hätten wir garnicht, FW und THW verstehen sich hier sehr gut, und ich freu mich auf die blau rote Party nächstes Jahr :p
    Aber vielleicht hat man ja nur auf eine Chance gewartet den jenigen abgesichert abzusägen .... ;)

    Wer einen rechtschreibfehler findet darf ihn behalten es ist mitten in der Nacht und ich bin zu faul :)
    Gruß Sash
    enjoy the Moment ....
    BM,RIW,Mfg,LMAA,................... :p

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