Naja anscheinend ist er bzw. seine Eltern ja telefonisch benachrichtigt worden. Ich sag ja man kann die Sache grenzwertig sehen.
Naja anscheinend ist er bzw. seine Eltern ja telefonisch benachrichtigt worden. Ich sag ja man kann die Sache grenzwertig sehen.
Ich möchte nochmal zum Ausdruck bringen, das wir hier über einen Zeitungsartikel reden. Der Inhalt kann von der Wirklichkeit meilenweit entfernt sein. Wir können daraus nicht die wirklichen Umstände ersehen oder ob es hier eine Vorgeschichte gegeben hat. Das ist alles rein spekulativ.
Bitte darüber noch mal nachdenken. Ich glaube das dort wesentlich mehr hinter steckt. Der Zeitungsartikel ist viel zu einseitig geschrieben.
P.S. Laut THW-Mitwirkungsverordnung §7 gibt es eine 6 monatige Probezeit. In dieser Probezeit kann lt. § 10, Abs. 6(2) ohne Begründung das Dienstverhältnis beendet werden. Bevor jemand sagt das ist eine Schweinerei vom bösen THW, das ist so vom Bundesrat und vom Bundesinnenminister unterschrieben worden.
Öhm was kommt denn jetzt zum tragen. Die Mitgliederverodnung des THW oder die Freistellungsrichtlinien StMI.Zitat von Kai.Stollberg
Das sollte manch einem Grund zum Nachdenken geben.
Aber des mit dem Einberufungsbescheid ging echt schnell
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Ach übrigens: Wer aufgepasst hat, hat den Kameraden mit seiner Heulerei bei den Medien am Freitag auch in der Abendzeitung gefunden AUCH NOCH AUF DER TITELSEITE. Hält man das für möglich. Unabhängig von der Situation, ob richtig oder nicht richtig, aber ich hoffe der Spieß lässt den Jungen richtig Dreck fressen. Sowas von peinlich.
Hallo,
mittlerweile sind mir dazu ein paar mehr Informationen bekannt.
1. Muss der Betroffene nicht zur Bundeswehr, sondern kommt jetzt bei der ABC-Komponente der Feuerwehr unter. Dies war anscheinend auch nur möglich gewesen durch massive Mitarbeit des THW-Ortsbeauftragten.
2. Ist der Kamerad immer noch Mitglied des THW-Ortsverbandes. Es gab hier keine Kündigung von irgendeiner Seite. Auch ist dies scheinbar nicht geplant. Es gab nur eine Rückmeldung zum Kreiswehrersatzamt wegen nicht Nachkommen seinens Wehrersatzdienstes.
3. Es handelt sich nicht um ein einfaches "Nichterreichen". Das ist alles ein wenig anders als in der Zeitung steht. Aber dies sind Internas die ich hier nicht veröffentlichen will und darf.
Hi,
mal was anderes zu dem Thema:
wie sieht es aus wenn ein Feigestellter der aus " Gewissensgründen " den Dienst an der Waffe verweigert, der Antrag Genehmigt wurde und er über eine HiOrg freigestellt wurde dort aber seinen Dienstpflichten nicht nachkommt, darf man diesen einfach zum Bund schicken ?
weil: Antrag aus Gewissensgründen wurde ja Genehmigt und diese sind ohne genaue Prüfung ja nicht zu wiederlegen....?
Zu einer anderen HiOrg oder so wäre sicher rechtlich Denkbar aber zum Bund?
Gruß Tele...
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.
Hi,
Nee, er wird dann ganz normal zum ZIVILDIENST einberufen.
Die Freistellung bedeutet ja nur, das der Freigestellte für die Zeit seiner Freistellung seiner Gesetzlich verankerten Pflicht zum Wehrdienst/Zivildienst nicht nachkommen muss. Es ist nur eine Ergänzungsregelung, dass wer mind. 6 Jahre freigestellt war, nach wegfall der Freistellung KEINEN GRUNDWEHRDIENST(oder Zivildienst) mehr leisten muss.
Jemand der mindestens 6 Jahre Freigestellt war, die Freistellung dann aber zurückgibt unterliegt übrigends wieder der Wehrpflicht, müsste im V-Fall also (Theoretisch) wieder Wehrdienst leisten!
Wird die Freistellung vor ablauf der 6 Jahre wiederrufen, so greift wieder die ganz normale regelung, so als ob der Freigestellte nie Freigestellt gewesen währe (Mit Ausnahme der Altersgrenze)
Gruß
Carsten
... ich hatt das auf dieses Poisting bezogen :
Zitat von Teletector
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