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Thema: Mitgliedschaft in 2 HiOrgs !!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Scheinen ja echt "nette" Kollegen dort beim THW zu sein..
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  2. #2
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    930
    Hallo,

    auch wenn die Sache der Verpflichtung richtig ist, dann frage ich mich trotzdem, ob man ein schlimmeres Kameradens****** sein kann als dieser OB??? Unter Kameraden spricht man solche Probleme doch einmal an... Und außerdem, wenn der Junge zur Arbeit oder zur Schule gemusst hätte, dann wäre er auch nicht beim THW gewesen...

    Tausende hellblaue Wichtel, mehr fällt mir dazu nicht ein.

    Gruß
    Sebastian

    P.S.:
    Bin selbst bei DLRG und FFw.

  3. #3
    Firefighter-Nrd Gast
    "Leute geht zum THW. Da könnt Ihr Euch unterwerfen."

    Also Kameradschaft scheint es beim THW wohl nicht zu geben.

    So und hier mal ein Auszug aus der Bekanntmachung StMI vom 04. Juni 1998:


    Widerruf der Zustimmung, Wegfall der Freistellung

    "Fall Sie wiederholt die obliegenden Dienstpflichten verletzen, so kann die Kreisverwaltungsbehörde nach Anhörung der Organisation die Zustimmung widerrufen. An einer für die Wehrdienst-/Zivildienstausnahme notwendigen Mitwirkung fehlt es bereits dann, wenn Sie in der Katastrophenschutzorganisation tatsächlich nicht mehr in dem Umfang verfügbar sind und Dienst leisten, in dem das für eine ordnungsgemäße Ausbildung und zur Erfüllung des Einsatzzwecks erforderlich ist."

    "Unbeschadet der Prüfung besonderer Umstände des Einzelfalls ist in der Regel davon auszugehen, dass Sie Ihre Mitwirkung eingestellt haben, wenn innerhalb eines halben Jahres mehr als ein Drittel aller dienstlich angesetzten Veranstaltungsstunden versäumt wurden."

    Ach übrigens: Ich hab mal meine Freistellung genau studiert: Eine 6 monatige Probezeit gibt es nicht.

  4. #4
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    1.102
    Also wenn ich das richtig versteh, dürfen die den gar net kicken, nur weil er bei einem Einsatz vom THW net dabei war?!?

  5. #5
    Firefighter-Nrd Gast
    Ich möchte das mal so auslegen, dass die Sache grenzwertig ist. Ich wage zu bezweifeln, dass seine Abwesendheit den Einsatzerfolg beeinflusst hat. Außerdem handelte es sich dabei um einen Einsatz den er wohl versäumt/geschwänzt/oder was auch immer hat.

    Ich persönlich hätte mir den Knaben zu Brust genommen und ihn anschließend zum Spreizerputzen o.ä. geschickt. Denn als Leiter einer Orga sollte ich auch die Menschenführung beherschen. Ordnung ja, Maßnahmen von mir aus aber gleich feuern?????

    Aber das THW hat anscheinend genug Einsatzkräfte um mit den Rausschmissen großzügig umzugehen.


    Wo sind die Zeiten in denen man als Leiter noch froh um sein Personal war?

  6. #6
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    11

    Mitgliedschaft in 2 Organisationen

    Hi Leute !

    Das Vorgehen des THWs kann und will ich in keiner Weise nachvollziehen.

    Ich denke ALLE Organisationen leben von deren Mitgliedern - egal ob Feuerwehr, DRK, THW usw.

    Ein persönliches Wort zwischen den beiden hätte wohl gemäß dem Kameradschaftssinn genüge getan.

    Führungsaufgaben/-positionen und Menschenführung sind wohl doch 2 verschiedene Sachgebiete für manche.

    Bin selber in der FFW und im DLRG. Da gibts keinerlei Probleme - ganz im Gegenteil - Übungen werden sogar teilweise zusammen durchgeführt.

    Viele Grüße

    Leitstelle_112

  7. #7
    Registriert seit
    27.12.2001
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    386
    Zitat Zitat von Leitstelle_112
    Das Vorgehen des THWs kann und will ich in keiner Weise nachvollziehen.
    Ich kenne da ein paar weitere Hintergründe (sind aber Internas). Ich weiss nicht ob ich an deren Stelle so gehandelt hätte. Bei mir hätte er nach seinem Verhalten keine 2. Chance bekommen.

    Zitat Zitat von Leitstelle_112
    Ich denke ALLE Organisationen leben von deren Mitgliedern - egal ob Feuerwehr, DRK, THW usw.
    Hier ging es nicht um eine Doppelmitgliedschaft, hier ging es um eine Verpflichtung zum Wehrersatzdienst. Der Helfer ist weiterhin bei der Feuerwehr und beim THW, das stand nie zur Debatte.

    Zitat Zitat von Leitstelle_112
    Ein persönliches Wort zwischen den beiden hätte wohl gemäß dem Kameradschaftssinn genüge getan.
    Das hat es auch wohl mehrfach gegeben, ohne Reaktion des Betroffenen.

    Zitat Zitat von Leitstelle_112
    Führungsaufgaben/-positionen und Menschenführung sind wohl doch 2 verschiedene Sachgebiete für manche.
    Kann sein. In diesem Fall aber eher das Gegenteil. Wer bei solchen Fehltritten eines Mitgliedes mit Schädigung des Ansehens in der Öffentlichkeit ihn nicht ausschließt legt ein soziales Verhalten an den Tag, wo sich andere mal Umschauen müssen.
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  8. #8
    Registriert seit
    03.07.2006
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    2.942
    Zitat Zitat von Leitstelle_112
    Ich denke ALLE Organisationen leben von deren Mitgliedern - egal ob Feuerwehr, DRK, THW usw.
    Aber nicht, wenn die Mitglieder nicht kommen, weil sie grad bei der anderen Organisation sind.
    Zitat Zitat von Leitstelle_112
    Bin selber in der FFW und im DLRG. Da gibts keinerlei Probleme - ganz im Gegenteil - Übungen werden sogar teilweise zusammen durchgeführt
    Und du bist bei diesen Übungen an 2 Stellen gleichzeitig? Oder fehlst du vielleicht doch bei einer?

  9. #9
    Klausbaerbel Gast
    hmm... also erstmal sehe ich die mitgliedschaft in 2 HiOrgs als überhaupt nicht problematisch an ...

    und dann ist das ganze hier, wie im artikel richtig beschrieben, eine völlig eindeutige rechtslage. der ob hat also rechtens gehandelt. ich könnte euch jetzt auch die ganzen artikel und paragraphen raussuchen, damit hier mit diesen ganzen behauptungen und seifenbalsen mal schluss ist, dazu bin ich aber im moment zu gammelig ;)

    ist nur die frage ob der OB in diesem falle moralisch korrekt gehandelt hat? ich denke, dass es nicht persönlich dem helfer schaden zufügen wollte, sondern eher ein zeichen setzen.
    die hälfte der leute sind auch in der ffw ... das ist schonmal ziemlich krass und zeugt auch nicht gerade von führungsqualität des ov-stabs und der führung...

    und man muss bedenken, dass der ov 26 freigestellte helfer beim einer gesamtzahl von 63 hat. das liegt soweit ich weiß weit über dem schnitt.. jedenfalls hier in norddeutschland....

    ich denke, der ob wollte mit dieser aktion ein zeichen setzen und andere auch zu disziplin auffordern... ob das jetzt der goldweg war sei mal dahingestellt...

    aber andererseits hat der helfer die situation natürlich auch provoziert, war ja wohl klar, dass das thw auch zum einsatz kommt und seine pflichten kennt er.

    gruß

  10. #10
    Registriert seit
    16.03.2002
    Beiträge
    110
    Hallo,

    bei uns läuft das folgendermassen ab:

    1/2-jährlich kommt eine Liste mit den freigestellten Kameraden vom Landkreis. Hier ist einzutragen:

    1. Wieviele Dienststunden waren angesetzt?
    2. wieviele Stunden wurden geleistet?
    3. wieviele Stunden wurde entschuldigt gefehlt (z. B. krank)?

    Datum und Unterschrift und fertig!

    Eine Bewertung und evtl. Maßnahmen erfolgen dann durch den Landkreis. Wenn ich falsche Angaben machen würde, wäre das sicher strafbar (gerade als Ehrenbeamter)!

    Gruß

  11. #11
    Registriert seit
    04.01.2005
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    709
    was hätte er denn gemacht wenn sein melder nicht ging ?
    würde er dann auch rausgeschmissen werden ?

    Um es mal so zu sehen.

    Er hat auch Dächer freigeschaufelt und somit Häuser vor dem Ruin gerettet .. ob nun in Blau oder in Rot/Schwarz/Orange das ist doch eigentlich egal ..
    vielleicht ist auch einfach die kameradschaft beim THW so schlecht das er lieber für die Feuerwehr geschaufelt hat ..

    wenn es so ist dann sollte sich das THW mal gedanken machen ...

  12. #12
    Firefighter-Nrd Gast
    Naja anscheinend ist er bzw. seine Eltern ja telefonisch benachrichtigt worden. Ich sag ja man kann die Sache grenzwertig sehen.

  13. #13
    Registriert seit
    27.12.2001
    Beiträge
    386
    Ich möchte nochmal zum Ausdruck bringen, das wir hier über einen Zeitungsartikel reden. Der Inhalt kann von der Wirklichkeit meilenweit entfernt sein. Wir können daraus nicht die wirklichen Umstände ersehen oder ob es hier eine Vorgeschichte gegeben hat. Das ist alles rein spekulativ.
    Bitte darüber noch mal nachdenken. Ich glaube das dort wesentlich mehr hinter steckt. Der Zeitungsartikel ist viel zu einseitig geschrieben.


    P.S. Laut THW-Mitwirkungsverordnung §7 gibt es eine 6 monatige Probezeit. In dieser Probezeit kann lt. § 10, Abs. 6(2) ohne Begründung das Dienstverhältnis beendet werden. Bevor jemand sagt das ist eine Schweinerei vom bösen THW, das ist so vom Bundesrat und vom Bundesinnenminister unterschrieben worden.
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

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