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Thema: Mitgliedschaft in 2 HiOrgs !!

  1. #31
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    naja der gute mann hat sich für den Katastrophenscutz verpflichtet da muss er halt mal nachdenken für welche organisation er das gemacht hat. der wird ja wohl mitbekommen haben, dass die ihn anrufen oder angerufen haben. sowas müsste man sich eben vorher überlegen. vielen verpflichteten scheint der ernst der lage nicht bewusst zu sein.

  2. #32
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    Mitgliedschaft in 2 Organisationen

    Hi Leute !

    Das Vorgehen des THWs kann und will ich in keiner Weise nachvollziehen.

    Ich denke ALLE Organisationen leben von deren Mitgliedern - egal ob Feuerwehr, DRK, THW usw.

    Ein persönliches Wort zwischen den beiden hätte wohl gemäß dem Kameradschaftssinn genüge getan.

    Führungsaufgaben/-positionen und Menschenführung sind wohl doch 2 verschiedene Sachgebiete für manche.

    Bin selber in der FFW und im DLRG. Da gibts keinerlei Probleme - ganz im Gegenteil - Übungen werden sogar teilweise zusammen durchgeführt.

    Viele Grüße

    Leitstelle_112

  3. #33
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    Zitat Zitat von Leitstelle_112
    Das Vorgehen des THWs kann und will ich in keiner Weise nachvollziehen.
    Ich kenne da ein paar weitere Hintergründe (sind aber Internas). Ich weiss nicht ob ich an deren Stelle so gehandelt hätte. Bei mir hätte er nach seinem Verhalten keine 2. Chance bekommen.

    Zitat Zitat von Leitstelle_112
    Ich denke ALLE Organisationen leben von deren Mitgliedern - egal ob Feuerwehr, DRK, THW usw.
    Hier ging es nicht um eine Doppelmitgliedschaft, hier ging es um eine Verpflichtung zum Wehrersatzdienst. Der Helfer ist weiterhin bei der Feuerwehr und beim THW, das stand nie zur Debatte.

    Zitat Zitat von Leitstelle_112
    Ein persönliches Wort zwischen den beiden hätte wohl gemäß dem Kameradschaftssinn genüge getan.
    Das hat es auch wohl mehrfach gegeben, ohne Reaktion des Betroffenen.

    Zitat Zitat von Leitstelle_112
    Führungsaufgaben/-positionen und Menschenführung sind wohl doch 2 verschiedene Sachgebiete für manche.
    Kann sein. In diesem Fall aber eher das Gegenteil. Wer bei solchen Fehltritten eines Mitgliedes mit Schädigung des Ansehens in der Öffentlichkeit ihn nicht ausschließt legt ein soziales Verhalten an den Tag, wo sich andere mal Umschauen müssen.
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  4. #34
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    Zitat Zitat von Wuffi
    Dank den Vorgesetzten im THW.
    Hätten ja auch mal was sagen können.
    Brauch er ebend nicht.
    Wenn er alarmiert wurde, hat er da zu sein, denn dafür unterschreibt man die Freistellung, und das ist halt die Besonderheit, wenn man sich bei einer Bundes-Org.,wie das THW verpflichtet, oder sich freistellen läßt!
    Das ist grade beim THW, nur mal angenommen, wo einer Chef ist, der mit der Dienstordnung, unterm Kissen Schläft, ein ganz einfaches Fax, wo draufsteht wie oft er beim Dienstabend, und Ausbildungsveranstaltungen war, und der Alarmierung nicht nachgekommen ist, ein völlig unbürokratischer Akt, und schon maschiert er bei der Bundeswehr.

    Genauso wenn man seine Zeit rum hat, gibt es ein schreiben, vom Kreiswehrersatzamt, wo drin steht, das die abzuleistende Zeit der Freistellung erfüllt ist, aber es sich vorbehalten wird im V-,oder K-fall, sowie Übungen, und Einsätzen dafür einberufen werden kann!Und was wurde ausgerufen?Katastrophenalarm!
    Also hätte er sich umziehen müssen, und ins Blaue Auto krabbeln sollen.

    Warum hat er sich nicht gleich beim Katastrophenschutz, der Feuerwehr verpflichtet.

    Wie heisst es so schön, Freiwillige Feuerwehr ist Freiwillig, und Ersatzdienst ist Dienst, und Pflicht!
    Du kannst ja auch nicht im Bundeswehr-Einsatz, aufstehen und sagen ich geh jetzt nach Hause machs Gut.
    Vielleicht sollte sich ein jeder vorher mal Gedanken machen, was Ersatzdienst bedeutet, und was im Einsatzfall auf mich zu kommen könnte.

    Aber er hat doch noch Glück!Beim DRK hatten wir mal einen der hat kein Einberufungsbefehl bekommen, da sind gleich die Feldjäger gekommen, und haben den nach Schwerin in die Kaserne gebracht.Ganz Spontan 400km von zu wech.

  5. #35
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    Wie heisst es so schön, Freiwillige Feuerwehr ist Freiwillig, und Ersatzdienst ist Dienst, und Pflicht!
    Diese Aussage ist Blödsinn. Wie heißt es so schön auf die FF bezogen: "Ein- und Austritt sind freiwillig, alles was dazwischen liegt ist Pflicht"
    Wobei selbst der Austritt in dem einen oder anderen Bundesland nicht freiwillig geschehen kann...
    Auch der freiwillige Feuerwehrmann hat die Pflicht an Übungen UND Einsätzen teilzunehmen.

    Beim DRK hatten wir mal einen der hat kein Einberufungsbefehl bekommen, da sind gleich die Feldjäger gekommen, und haben den nach Schwerin in die Kaserne gebracht.
    das ist Quatsch!
    Viele Grüße

    Christian

  6. #36
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    Zitat Zitat von Flesch
    Diese Aussage ist Blödsinn...

    ...das ist Quatsch!
    hmm nette aussagen!

    aber nochmal zum thema

    jetzt rührt doch das nicht nochmal auf.
    der kerl hatte großes glück nicht einberufen worden zu sein.
    und wäre er es geworden, dann völlig mit recht.
    die wahren hintergründe kennen hier im forum ned mal 1 Promille, also nicht einfach drauf los schimpfen.

    und die ganzen anfeindungen der THW führung, die könnt ihr euch schenken!
    es gibt halt auf der welt noch was anderes ausser FW, auch wenn das mancher ned wahrhaben will.
    und wenn das teilweise noch so unsachlich verpackt daherkommt die meinung, dann hat es eh wenig sinn weiterzureden.
    komischerweise sind es aber immer die, die selber sachlichkeit im umgang mit ihnen fordern, die dann unsachlich werden.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  7. #37
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    Zitat Zitat von Flesch
    Diese Aussage ist Blödsinn. Wie heißt es so schön auf die FF bezogen: "Ein- und Austritt sind freiwillig, alles was dazwischen liegt ist Pflicht"
    Wobei selbst der Austritt in dem einen oder anderen Bundesland nicht freiwillig geschehen kann...
    Auch der freiwillige Feuerwehrmann hat die Pflicht an Übungen UND Einsätzen teilzunehmen.



    das ist Quatsch!
    Das ist Quatsch???
    Ich habe die Personalakte Montags, für unseren Bereitschaftsleiter dem Kreiswehrersatzamt überstellt.
    Dienstag rufen die Eltern , den Bereitschaftsführer an, und fragen was das denn soll,2 Kameraden standen daneben , das ist Quatsch???

    Wenn Du deiner Verpflichtung beim Ersatzdienst nicht nachkommst, ist das genauso, als wenn Du beim Bund Montag Morgens nicht zum Dienst erscheinst, und wenn sich das wiederholt, kommt dann ein Y-Taxi mit mind., 2Mann Begleitung, die Dich dann in die Kaserne bringen.


    MfG

  8. #38
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    Zitat Zitat von jumbo
    Wenn Du deiner Verpflichtung beim Ersatzdienst nicht nachkommst, ist das genauso, als wenn Du beim Bund Montag Morgens nicht zum Dienst erscheinst, und wenn sich das wiederholt, kommt dann ein Y-Taxi mit mind., 2Mann Begleitung, die Dich dann in die Kaserne bringen.
    Es gibt da durchaus unterschiede... Wenn du deinen Dienst nicht antrittst kommt erstmal Grün-weiß.
    Die Feldjäger kommen sooo schnell nicht. Die nutzen auch erstmal die Freunde der Polizei...
    Die Feldjäger an sich haben nämlich mehr als genug zu tun. in ganz Deutschland gibt es ganze 32 Standorte, ein nicht unerheblicher Anteil der Feldjäger springen im Ausland herum, nebenbei stellen die Feldjäger Personenschützer etc...

    Gruß von jemandem, der an einem Feldjägerstandort gedient hat...
    Viele Grüße

    Christian

  9. #39
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    Hallo,

    @Jumbo
    das ist mit Verlaub -Blödsinn- !

    1. Leistest du KEINEN Ersatzdienst. Wehrersatzdienst ist Zivildienst oder Enticklungshilfe. Du bist lediglich aufgrund deiner Mitwirkung im erweiterten KatS vom Wehrdienst freigestellt. Auf Deutsch: Du bist für deine ORGANISATION wichtig und deshalb einfach unabkömmlich!

    2. Die Freistellung dauert solange an, wie du Aktiv um erweiterten KatS mitwirkst UND deine Org. der Meinung ist, sie würde dich brauchen.
    Wenn EINER der beiden genannten Punkte wegfällt, dann erlischt die Freistellung, EINSPRUCH ÜBRIGENDS NICHT MÖGLICH!!!

    3. Wenn du insgesamt mindestens 6 Jahre auf Grund deiner Mitwirkung freigestellt warst, erlischt auch nach Beendigung deiner Freistellung die Pflicht GRUNDWEHRDIENST zu leisten. Rein Theoretisch könntest du aber zb. zu Manövern einberufen werden. ebendso natürlich im Spannungs-/V-Fall.
    Du unterliegst wieder ganz normal der "Wehrüberwachung"

    4. Endet deine Freistellung VOR Ablauf der 6Jahre, so tritt wieder die ganz normale Regelung (Mit Ausnahme der Altersgrenzen) in Kraft. D.h. du musst wieder Grundwehrdienst leisten. ABER:
    Das geht seinen normalen Gang, also 1. Mitteilung das du wieder der Wehrüberwachung unterliegst. 2, Falls kein aktuelles Musterungsergebnis vorliegt Musterung, 3. Vorankündigung zur Einberufung 4. Einberufung 5. Bei Nichterscheinen FELDJÄGER. In ganz seltenen Fällen kann auch Punkt 2 & 3 gleichzeitig stattfinden.

    Gruß
    Carsten

  10. #40
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    Bei uns gilt die o.g. Regel:

    Wer 1/3 seiner Dienststunden fehlt, wird beim KWEA gemeldet.
    Wer wir oben beschrieben, mehrfach vorsätzlich nicht zu Einsätzen erscheint, obwohl er hiervon Kenntnis hat und vor Ort ist, kann auch ohne Abmahnung direkt gemeldet werden.

    Wer die "Vergünstigung" der Freistellung haben will, muss auch den "Preis" zahlen, nämlich an angeordneten Diensten und Einsätzen teilnehmen!

    Ansonsten: Links um, in die Kaserne einrücken! Marsch!!
    ***keine Signatur***

  11. #41
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    Zitat Zitat von Leitstelle_112
    Ich denke ALLE Organisationen leben von deren Mitgliedern - egal ob Feuerwehr, DRK, THW usw.
    Aber nicht, wenn die Mitglieder nicht kommen, weil sie grad bei der anderen Organisation sind.
    Zitat Zitat von Leitstelle_112
    Bin selber in der FFW und im DLRG. Da gibts keinerlei Probleme - ganz im Gegenteil - Übungen werden sogar teilweise zusammen durchgeführt
    Und du bist bei diesen Übungen an 2 Stellen gleichzeitig? Oder fehlst du vielleicht doch bei einer?

  12. #42
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    Die Feldjäger sind nur für dich zuständig wenn

    a) du SOldat bist (Einberufungsbefehl)
    b) du in einem militärischen Bereich bist

    wenn ein Kamerad seinen Plichten nicht nachkommt dann wird er dem KWEA gemeldet
    dann nimmt das ganze seinen Lauf

    und sofort zum Bund ist nicht weil

    1) er evtl noch gemustert werden muss
    2) er einen Planstelle braucht
    3) er ja schlecht 6 wochen später seine Grundausbildung andfangen kann

    was möglich wäre das er schnellst möglich (Übernächstes Quartal ) zum Bund muss
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  13. #43
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    Y-Reisen

    um diesen problemen aus dem weg zu gehen war ich beim Bund wird mir aber nicht nochmal passsieren in meinen nächten leben mach ich Zivildienst

    gruß Michael

    PS: ohne Bundeswehr keine Arbeit is`halt schon länger her
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  14. #44
    Klausbaerbel Gast
    hmm... also erstmal sehe ich die mitgliedschaft in 2 HiOrgs als überhaupt nicht problematisch an ...

    und dann ist das ganze hier, wie im artikel richtig beschrieben, eine völlig eindeutige rechtslage. der ob hat also rechtens gehandelt. ich könnte euch jetzt auch die ganzen artikel und paragraphen raussuchen, damit hier mit diesen ganzen behauptungen und seifenbalsen mal schluss ist, dazu bin ich aber im moment zu gammelig ;)

    ist nur die frage ob der OB in diesem falle moralisch korrekt gehandelt hat? ich denke, dass es nicht persönlich dem helfer schaden zufügen wollte, sondern eher ein zeichen setzen.
    die hälfte der leute sind auch in der ffw ... das ist schonmal ziemlich krass und zeugt auch nicht gerade von führungsqualität des ov-stabs und der führung...

    und man muss bedenken, dass der ov 26 freigestellte helfer beim einer gesamtzahl von 63 hat. das liegt soweit ich weiß weit über dem schnitt.. jedenfalls hier in norddeutschland....

    ich denke, der ob wollte mit dieser aktion ein zeichen setzen und andere auch zu disziplin auffordern... ob das jetzt der goldweg war sei mal dahingestellt...

    aber andererseits hat der helfer die situation natürlich auch provoziert, war ja wohl klar, dass das thw auch zum einsatz kommt und seine pflichten kennt er.

    gruß

  15. #45
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    Hallo,

    bei uns läuft das folgendermassen ab:

    1/2-jährlich kommt eine Liste mit den freigestellten Kameraden vom Landkreis. Hier ist einzutragen:

    1. Wieviele Dienststunden waren angesetzt?
    2. wieviele Stunden wurden geleistet?
    3. wieviele Stunden wurde entschuldigt gefehlt (z. B. krank)?

    Datum und Unterschrift und fertig!

    Eine Bewertung und evtl. Maßnahmen erfolgen dann durch den Landkreis. Wenn ich falsche Angaben machen würde, wäre das sicher strafbar (gerade als Ehrenbeamter)!

    Gruß

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