Hallo,

@Jumbo
das ist mit Verlaub -Blödsinn- !

1. Leistest du KEINEN Ersatzdienst. Wehrersatzdienst ist Zivildienst oder Enticklungshilfe. Du bist lediglich aufgrund deiner Mitwirkung im erweiterten KatS vom Wehrdienst freigestellt. Auf Deutsch: Du bist für deine ORGANISATION wichtig und deshalb einfach unabkömmlich!

2. Die Freistellung dauert solange an, wie du Aktiv um erweiterten KatS mitwirkst UND deine Org. der Meinung ist, sie würde dich brauchen.
Wenn EINER der beiden genannten Punkte wegfällt, dann erlischt die Freistellung, EINSPRUCH ÜBRIGENDS NICHT MÖGLICH!!!

3. Wenn du insgesamt mindestens 6 Jahre auf Grund deiner Mitwirkung freigestellt warst, erlischt auch nach Beendigung deiner Freistellung die Pflicht GRUNDWEHRDIENST zu leisten. Rein Theoretisch könntest du aber zb. zu Manövern einberufen werden. ebendso natürlich im Spannungs-/V-Fall.
Du unterliegst wieder ganz normal der "Wehrüberwachung"

4. Endet deine Freistellung VOR Ablauf der 6Jahre, so tritt wieder die ganz normale Regelung (Mit Ausnahme der Altersgrenzen) in Kraft. D.h. du musst wieder Grundwehrdienst leisten. ABER:
Das geht seinen normalen Gang, also 1. Mitteilung das du wieder der Wehrüberwachung unterliegst. 2, Falls kein aktuelles Musterungsergebnis vorliegt Musterung, 3. Vorankündigung zur Einberufung 4. Einberufung 5. Bei Nichterscheinen FELDJÄGER. In ganz seltenen Fällen kann auch Punkt 2 & 3 gleichzeitig stattfinden.

Gruß
Carsten