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Thema: Mitgliedschaft in 2 HiOrgs !!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Memo1 Gast
    Zitat Zitat von hannibal
    Ihr kennt euch ?
    anscheinend...na ja würd mal sagen da is des für den Kasper nochmal gutgegangen und fertig. War damals selber in Bodenmais gewesen und darf mir das immer noch anhören das wir da die Dächer freigemacht haben...

  2. #2
    Registriert seit
    03.11.2006
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    84
    AkkonHaLand, nicht gleich so laut schreien.
    Gesetzestexte? Kannst du haben. Wie ja bekannt ist, Bundesrecht steht über Landesrecht. Ein paar Auszüge:


    Richtlinie über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk

    § 1 Aufnahmevoraussetzungen
    (1) Als aktiver Helfer kann in das THW aufgenommen werden, wer
    4. für den Dienst im THW (§§ 8 ff) im Frieden und im Verteidigungsfall zur Verfügung steht.

    § 4 Pflichten des Helfers
    Der Helfer hat die Pflicht,
    1. sich über die für ihn maßgeblichen Diensttermine zu informieren,
    2. an den angeordneten Dienstveranstaltungen pünktlich und regelmäßig teilzunehmen,
    4. dienstlichen Weisungen nachzukommen,

    § 12 Dienstpflichtverletzungen
    Der Helfer begeht eine Dienstpflichtverletzung, wenn er schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig, gegen die ihm nach § 4 obliegenden Pflichten verstößt. Dienstpflichtverletzungen sind beispielsweise:
    1. Unentschuldigtes Fehlen bei Dienstveranstaltungen sowie verspätete Anzeige der Dienstverhinderung oder verspätete Vorlage von Unterlagen nach § 6 Abs. 2.
    2. Weigerung, am Dienst teilzunehmen.
    3. Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen.

    § 16 Beendigungsgründe
    Die Zugehörigkeit des Helfers zum THW endet
    4. durch Entlassung
    a) bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Dienstpflichtverletzung, die als solche (z.B. Tätlichkeiten oder Diebstahl im Dienst) oder im Zusammenhang mit anderen Pflichtverstößen (vgl. § 14) so schwerwiegend ist, dass die Fortsetzung des Dienstverhältnisses für das THW unzumutbar ist


    Also für mich sind das Gründe genug. Das Thema wurde auch in internen THW-Foren mehr als ausführlich diskutiert. Die Helferrichtlinie ist jedem THW-Helfer bekannt, nacher rumheulen gilt nicht.

    Gruß,

    Marcel
    THW Bünde

    Übrigens, Tausend-Hilflose-Wichtel ist out. Trottel-haben-Werkzeug, du oller Deckenschmeisser. :-P

  3. #3
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    05.10.2003
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    4.289
    Zitat Zitat von 21/10
    § 4 Pflichten des Helfers
    Der Helfer hat die Pflicht,
    1. sich über die für ihn maßgeblichen Diensttermine zu informieren,
    2. an den angeordneten Dienstveranstaltungen pünktlich und regelmäßig teilzunehmen,
    4. dienstlichen Weisungen nachzukommen,

    § 12 Dienstpflichtverletzungen
    Der Helfer begeht eine Dienstpflichtverletzung, wenn er schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig, gegen die ihm nach § 4 obliegenden Pflichten verstößt. Dienstpflichtverletzungen sind beispielsweise:
    1. Unentschuldigtes Fehlen bei Dienstveranstaltungen sowie verspätete Anzeige der Dienstverhinderung oder verspätete Vorlage von Unterlagen nach § 6 Abs. 2.
    2. Weigerung, am Dienst teilzunehmen.
    3. Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen.
    In welchen zeitlichen Abständen muss man sich denn über maßgebliche Termine informieren? Jeden Tag, einmal die Woche? Als Alarmiert gilt nur, wer die Alamrmeldung auch erhalten hat. Wenn ein Helfer nix von einem Einsatz weiss, weil er bereits anderweitig im Einsatz ist, kann es nicht sein Problem sein.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    773
    na,na Akkon, warum schon wieder ein angriff auf den OB?

    es ist doch so unendlich oft gesagt worden, dass der freigestellte nicht richtig gehandelt hat.

    diese anfeindung gegen den OB machts a nicht anders.

    ach ja, es gibt eine welt ausserhalb der roten autos, man mag es oft nicht glauben, ich weiss.

    und wenn ich am abend heimkomm und die leute mit den blauen autos, das sind die gewesen, die mich vorm bund bewahrt haben, haben angerufen (ich bin selber natürlich nie und nimmer drauf gekommen, dass ich dort gebraucht werden könnte), dann geh ich am nächsten tag wieder zu den roten...

    das ganze mal von der anderen seite betrachtet:

    wen dem K-Schützer Nr.1 in bayern (das behauptet zumindest der Bay LFV, was ihm schwere schelte aller anderen Orgs einbrachte) dieser eine helfer zu fehlen scheint, war es ihm ja nicht möglich zum THW zu kommen, da er ja sooooo dringend bei der FW gebraucht wurde, dann stimmt doch bei denen was nicht, oder?
    weil, wer in bayern innerhalb kürzester zeit mehr als 324.000 helfer zur verfügung hat (O-Ton Bay LFV auf deren Flyer), der ist doch auf den einen nicht angewiesen, finde ich zumindest.

    und das mit dem dienstverpflichtet würde ich auch nicht so stehen lassen.
    verpflichtet ist er seiner freistellung nachzukommen, das schreibt ihm ein bundesgesetz vor, das wird dann wohl über so nem windigen landesgesetz die FW betreffend stehen. zumindest hab ich das mal so gelernt.

    alles in allem kann er doch echt nur froh sein, dass er mithilfe vieler lobbyarbeit der BW noch entkommen ist.

    und der OB hat völlig korrekt gehandelt.


    Mr. Blaulicht, der betreffende fall ging über mehrere tage, die eltern haben ihn am abend über den anruf vom THW informiert, trotzdem war er am nächsten tag wieder mit der FW draussen.
    Und wenn ich in einer K-Schutz einheit verpflichtet bin und wie haben K-Alarm, ob ich mir da nicht gedanken machen sollte obs mich was angeht? Ob ich da mal nicht selber mal nachfragen sollte? Sorgfaltspflichtmässig sozusagen...
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  5. #5
    Registriert seit
    03.11.2006
    Beiträge
    84
    Mr. Blaulicht, für regelmäßige Dienstveranstaltungen gibt es selbstverständlich einen Dienstplan für das gesamte Jahr.
    Den Rest hat SEG-Betreuung schon richtig erläutert.
    Im Wort "Verpflichtung" kommt das Wort "Pflicht" vor. Und wenn ich eine Verpflichtserklärung unterschrieben habe, muss ich auch mit den Konsequenzen leben können.
    Wenn du einen Kredit aufnimmst, und die Bank das Geld zurück haben möchte kannst du auch nicht sagen dass du das Geld gestern schon ausgegeben hast.

    Ich verstehe den ganzen Aufstand nicht. Was sollen die ganzen Stammtischparolen, die Gesetzeslage ist klar.

  6. #6
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von 21/10
    Was sollen die ganzen Stammtischparolen, die Gesetzeslage ist klar.
    Wer hier regelmäßig mitliest wird feststellen: In diesem Forum zählen Stammtischparolen mehr als Gesetze.

  7. #7
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von überhose
    Wer hier regelmäßig mit liest wird feststellen: In diesem Forum zählen Stammtischparolen mehr als Gesetze.
    GENAU [oder ungenau ? Gesetze regeln das doch sehr genau !] ;-)

    Gruß Michael

    PS: habe zum Glück 15 Monate Y-Reisen gebucht bekommen
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

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