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Thema: Mitgliedschaft in 2 HiOrgs !!

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hi,

    Nee, er wird dann ganz normal zum ZIVILDIENST einberufen.
    Die Freistellung bedeutet ja nur, das der Freigestellte für die Zeit seiner Freistellung seiner Gesetzlich verankerten Pflicht zum Wehrdienst/Zivildienst nicht nachkommen muss. Es ist nur eine Ergänzungsregelung, dass wer mind. 6 Jahre freigestellt war, nach wegfall der Freistellung KEINEN GRUNDWEHRDIENST(oder Zivildienst) mehr leisten muss.

    Jemand der mindestens 6 Jahre Freigestellt war, die Freistellung dann aber zurückgibt unterliegt übrigends wieder der Wehrpflicht, müsste im V-Fall also (Theoretisch) wieder Wehrdienst leisten!

    Wird die Freistellung vor ablauf der 6 Jahre wiederrufen, so greift wieder die ganz normale regelung, so als ob der Freigestellte nie Freigestellt gewesen währe (Mit Ausnahme der Altersgrenze)

    Gruß
    Carsten

  2. #2
    Registriert seit
    21.05.2004
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    387
    ... und so sehr scheint ers ja mit den Gewissensgründen auch net wirklich gehabt zu haben:

    Zitat Anfang

    ... „Wenn ich gewusst hätte, dass alles so kommt, dann wäre es besser gewesen, gleich die Bundeswehr zu machen. Dann hätte ich das jetzt schon hinter mir“, stellt er fast resignierend fest.

    Zitat Ende

    Gruß Michael

  3. #3
    Registriert seit
    11.09.2005
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    3.360
    Gewissensgründe bei der Freistellung?

    IC dachte da reichen gewisse Gründe aus;
    hab noch nie erlebt das sich bei der Freistellung jemand rechtfertigen muss..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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