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Thema: Polizei durchsucht Feuewehrräume in Rostock

  1. #31
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Im hier diskutierten Teil des Themas geht es aber um den Fall, dass sie einen Durchsuchungsbeschluss haben ...
    Ich habe die Meldungen so gelesen, dass sie keinen hatten und dann erst einen besorgen mussten. Und einige hier hielten das für gewagt, dass der Wehrleiter die nicht rein ließ, ohne Beschluss, weil der Hausherr ja die Stadt Rostock sei. Nur wenn kein Hausherr anwesend ist, der die Polizei rein lässt, und kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, dann hat in meinen Augen der Wehrleiter richtig gehandelt.
    Und in genau diesem Falle würde ich die Polizei auch vor der Tür stehen lassen, bis ein Verantwortlicher oder der Durchsuchungsbeschluss da ist.

    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Bitte mal die These im Zusammenhang lesen. Hier ging es um "Polizei vor der Tür stehen mit Durchsuchungsbeschluss".
    Ich bin nicht zur Mitwirkung verpflichtet :-p
    Siehe z.B. hier:
    http://forum.effizienzgurus.de/f35/v...ung-t1028.html

    PS:
    Sorry für wieder halb Offtopic, aber das musste ich noch loswerden!

  2. #32
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Warum?
    Das ist doch ganz einfach.
    Die Stadt stellt Rechner auf, diese werden gerade in einer Großstadt von IT Beauftragten betreut, weil diese oft ein Intranet haben.
    Sprich, keine Adminrechte für die Feuerwehr und somit auch keine Auswertungssoftware.

    Irgendein Feuerwehrmitglied hat einen übrigen Rechner, stellt diesen zur Verfügung und man kann drauf installieren was man will, installiert ein Auswertungstool, schließt es ans FUG an oder stellt nen Scanner auf und schon geht die illegale Auswertung los.
    Also, ganz ehrlich: ich fühle mich gerade ein bißchen zu naiv für das Jahr 2013.

    Die drei erstgenannten Punkte
    - Irgendein Feuerwehrmitglied hat einen übrigen Rechner,
    - stellt diesen zur Verfügung
    - und man kann drauf installieren was man will,

    lasse ich dann gelten, wenn wir über den Raum der Jugendfeuerwehr sprechen, damit die Kids Internetspiele zocken können oder höchstens noch für's Büro des Vereinsvorstandes, damit man dort vielleicht Medienberichte über Einsätze per Internet abrufen kann, wenn die Kommune vielleicht keine zusätzlich Gelder mehr hat, um "dienstlich gelieferte" Geräte für die genannten Zwecke zur Verfügung zu stellen.

    Im aktuellen Zusammenhang führt eine solche Praxis IN DER FUNKZENRALE die erste Aussage "Die Stadt stellt Rechner auf, diese werden gerade in einer Großstadt von IT Beauftragten betreut, weil diese oft ein Intranet haben. Sprich, keine Adminrechte für die Feuerwehr und somit auch keine Auswertungssoftware." aber ad absurdum, da hierdurch ja genau DAS verhindert werden soll.

  3. #33
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    Zitat Zitat von limberu Beitrag anzeigen
    Ich habe die Meldungen so gelesen, dass sie keinen hatten und dann erst einen besorgen mussten. Und einige hier hielten das für gewagt, dass der Wehrleiter die nicht rein ließ, ohne Beschluss, weil der Hausherr ja die Stadt Rostock sei. Nur wenn kein Hausherr anwesend ist, der die Polizei rein lässt, und kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, dann hat in meinen Augen der Wehrleiter richtig gehandelt.
    Und in genau diesem Falle würde ich die Polizei auch vor der Tür stehen lassen, bis ein Verantwortlicher oder der Durchsuchungsbeschluss da ist.


    Ich bin nicht zur Mitwirkung verpflichtet :-p
    Siehe z.B. hier:
    http://forum.effizienzgurus.de/f35/v...ung-t1028.html

    PS:
    Sorry für wieder halb Offtopic, aber das musste ich noch loswerden!
    Link. Damit sollten die Rahmenbedingungen für diesen Teil der Diskussion klar sein.

  4. #34
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    Ich lese die Pressemitteilung der StA so, dass es sich um POCSAC-Auswertungen auf einem Privat-PC handelt. Anscheinend wurden alle Alarmierungen der Rostocker Lst. ausgewertet, auch die RD-Alarmierungen.

    Es hat in der Vergangenheit wohl schon ein Verfahren gegen einen Journalisten von Nonstop-News im Zusammenhang mit der Einsatzberichterstattung in Rostock gegeben. NNN weist in dem Zusammenhang auch auf eine sehr schlechte Zusammenarbeit mit dem Brandschutzamt hin, so dass man auf Informationen von Einsatzkräften angewiesen sei. Ebenso wird eine schlechte Pressearbeit der Rostocker Polizei beklagt. Ob das nun an dem Journalisten oder den Behörden liegt, vermag ich nicht einzuschätzen. Auf jeden Fall schwelt da schon länger etwas.

    Nun kann sich jeder selbst seine Gedanken machen, ob es da einen Zusammenhang geben kann. Es stellt sich allerdings die Frag, ob die POCSAC-Daten wirklich weitergegeben wurden, bei einem unverschlüsseltem Netz kann der Journalist ja selber mit geringem Aufwand auswerten.

    Eine weitere Baustelle ist der Leiter des Brandschutzamtes. Der alte Leiter konnte nicht so gut mit dem OB, der Neue (extern) arbeitet zwar schon im Amt, aber nicht als Leiter, da ein unterlegener Kandidat (intern?) gegen die Ausschreibt geklagt hat...
    http://www.das-ist-rostock.de/artike...-unerwuenscht/
    https://www.facebook.com/photo.php?f...type=1&theater
    http://195.37.188.171/bi/vo020.asp?V...4218&options=4

    Auch da kann man die Frage nach einem Zusammenhang stellen, da die Anzeige ja vom Brandschutzamt ausging.

    Insgesamt kann man festhalten, dass Harmonie anders geht.
    MfG

    brause

  5. #35
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    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Äh? Was?
    Bitte mal Belege für diese gewagte These.

    Wenn die Polizei oder wer auch immer, OHNE Durchsuchungsbeschluß wie im vorliegenden Fall, vor der Tür steht, dann haben die kein Zutrittsrecht. Wäre ja noch schöner.
    Es gibt immer das tolle Gefahr im Verzug.
    Da brauchts kein Durchungsbeschluß und zum Thema Bundeswehr.
    § 105 StPO
    (3) Wird eine Durchsuchung in einem Dienstgebäude oder einer nicht allgemein zugänglichen Einrichtung oder Anlage der Bundeswehr erforderlich, so wird die vorgesetzte Dienststelle der Bundeswehr um ihre Durchführung ersucht. Die ersuchende Stelle ist zur Mitwirkung berechtigt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #36
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    Zitat Zitat von limberu Beitrag anzeigen
    Ich bin nicht zur Mitwirkung verpflichtet :-p
    Siehe z.B. hier:
    http://forum.effizienzgurus.de/f35/v...ung-t1028.html

    PS:
    Sorry für wieder halb Offtopic, aber das musste ich noch loswerden!
    Oh man oh man.
    Ich habe nirgends geschrieben das du zur Mitwirkung verpflichtet bist.
    Wenn du aber die Tür aufmachst und fragst was sie wollen und sie sagen, wir durchsuchen jetzt die Wohnung/Haus dann mußt du sie reinlassen, ansonsten leistet du Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte => Straftat.
    Wenn du gerade rausgegangen bist und die fragen dich ob du ein Schlüssel hast und du sagst nein, brechen sie notfalls die Türe auf.
    Stellt sich im nachhinein heraus du wolltest den Schlüssel nur nicht rausrücken, weil du der Polizei kein Zutritt gewähren wolltest, mag das durchaus erstmal dein Recht sein, was dein Dienstherr dann zur beschädigten Tür/Fenster sagt und wer dann dafür haftet bleibt erstmal abzuwarten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #37
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Oh man oh man.
    Ich habe nirgends geschrieben das du zur Mitwirkung verpflichtet bist.
    Wenn du aber die Tür aufmachst und fragst was sie wollen und sie sagen, wir durchsuchen jetzt die Wohnung/Haus dann mußt du sie reinlassen, ansonsten leistet du Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte => Straftat.
    Wenn du gerade rausgegangen bist und die fragen dich ob du ein Schlüssel hast und du sagst nein, brechen sie notfalls die Türe auf.
    Stellt sich im nachhinein heraus du wolltest den Schlüssel nur nicht rausrücken, weil du der Polizei kein Zutritt gewähren wolltest, mag das durchaus erstmal dein Recht sein, was dein Dienstherr dann zur beschädigten Tür/Fenster sagt und wer dann dafür haftet bleibt erstmal abzuwarten.
    So geht das nicht. Selbst wenn sie mit einem Durchsuchungsbefehl vor deiner Tür stehen, hast du das Recht, einen Zeugen zu holen, bevor du sie reinlässt. Und so lange haben sie tatsächlich zu warten (isso!)

    Wenn du als Mitglied (nicht Wehrführung) erstmal überhaupt nicht befugt bist, irgendwem Zutritt zu verschaffen, dann ist es dein gutes Recht, die Tür zuzuschlagen und zu warten, bis jemand kommt, der das Hausrecht ausübt.

    Steht natürlich ein Vertreter des Bürgermeisters neben der Polizei und übt das Hausrecht aus, dann kanns dir egal sein.

  8. #38
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    Zitat Zitat von Thorongil Beitrag anzeigen
    So geht das nicht. Selbst wenn sie mit einem Durchsuchungsbefehl vor deiner Tür stehen, hast du das Recht, einen Zeugen zu holen, bevor du sie reinlässt. Und so lange haben sie tatsächlich zu warten (isso!)

    Wenn du als Mitglied (nicht Wehrführung) erstmal überhaupt nicht befugt bist, irgendwem Zutritt zu verschaffen, dann ist es dein gutes Recht, die Tür zuzuschlagen und zu warten, bis jemand kommt, der das Hausrecht ausübt.

    Steht natürlich ein Vertreter des Bürgermeisters neben der Polizei und übt das Hausrecht aus, dann kanns dir egal sein.
    Und Du hast sicher auch Quellen aus "Isso!"?

    Den oder die Zeugen werden sie mitbringen. Du kannst gerne eigene Zeugen hinzuziehen, das wird die Polizei aber nicht daran hindern, mit ihrer Arbeit zu beginnen. Wieso sollte es auch auch?

    Spätestens wenn der Verdacht besteht, dass in der Zwischenzeit Beweismittel vernichtet werden, wird die Polizei auch nicht wegen irgendwelcher Hausrechtdiskussionen däumchendrehend vor der Tür stehen bleiben. Sofern sie einen Durchsuchungsbeschluss haben, ist die Frage des Hausrechts eh hinfällig. Das mit dem Zuschlagen der Tür und Warten kannst Du dann ja mal versuchen ...

  9. #39
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    Zitat Zitat von Thorongil Beitrag anzeigen
    So geht das nicht. Selbst wenn sie mit einem Durchsuchungsbefehl vor deiner Tür stehen, hast du das Recht, einen Zeugen zu holen, bevor du sie reinlässt. Und so lange haben sie tatsächlich zu warten (isso!)
    Bitte Quelle angeben und nicht einfach sagen. Is so.

    Zitat Zitat von Thorongil Beitrag anzeigen
    Wenn du als Mitglied (nicht Wehrführung) erstmal überhaupt nicht befugt bist, irgendwem Zutritt zu verschaffen, dann ist es dein gutes Recht, die Tür zuzuschlagen und zu warten, bis jemand kommt, der das Hausrecht ausübt.
    Also mach mal halblang.
    Die Polizei ist nicht irgendjemand und wenn die sagen, das ist mit dem Hausherren abgesprochen und du läßt sie nicht rein und aufgrund dessen verschaffen sie sich zwangsweise ein Zutritt garantiere ich dir eins, du hast ein großes Problem.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #40
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    http://de.wikipedia.org/wiki/Hausdur...usdurchsuchung

    Die Maßnahmen der Beamten sind von den Betroffenen zu dulden und können ggf. auch zwangsweise durchgesetzt werden. Eine vorübergehende Festnahme des Störers für die Dauer der Maßnahme ist gemäß § 164 StPO zulässig.
    Wenn du die Tür zu machst und dich auf den Heimweg begibst, was soll jetzt das Problem sein? Angenommen du bist einfacher Feuerwehrmann und hast nix zu schaffen damit? Vor die Wache, raus, Tür zu und den Kapo anrufen, dass er antanzt.

    Wenn du nicht geöffnet hättest, hätten sie ja auch entweder warten müssen bis wer kommt oder auftreten.

    Ich rede nicht vom Kommandanten oder Abteilungskommandanten.
    Geändert von Thorongil (21.08.2013 um 21:20 Uhr)

  11. #41
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Bitte Quelle angeben und nicht einfach sagen. Is so.


    Also mach mal halblang.
    Die Polizei ist nicht irgendjemand und wenn die sagen, das ist mit dem Hausherren abgesprochen und du läßt sie nicht rein und aufgrund dessen verschaffen sie sich zwangsweise ein Zutritt garantiere ich dir eins, du hast ein großes Problem.
    Wenn die sagen, dass sei mit dem Hausherren abgesprochen und es ist nicht so, habe ich unter Umständen auch ein Problem...
    Also versuche ich doch einfach die Verantwortung weiter zu schieben, in dem ich die Wehrführung/Einheitsführer/was auch immer informiere und denen nach Möglichkeit erstmal keinen Zugang gebe.

    Wenn die Herren Staatsgewalt nicht so lange warten können/wollen, dürfen die gerne die Tür eintreten oder das Tor aus der Wache raussprengen, is mir dann egal, ist deren Verantwortung.

    Unserer Staatsmacht traue ich mittlerweile nicht mehr weiter, als ich sie werfen kann... Die haben mit div. Skandalen leider erstmal alles Vertrauen bei mir verspielt. (Was erstmal nicht auf konkrete Personen gemünzt ist)

  12. #42
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    Zitat Zitat von limberu Beitrag anzeigen
    Unserer Staatsmacht traue ich mittlerweile nicht mehr weiter, als ich sie werfen kann... Die haben mit div. Skandalen leider erstmal alles Vertrauen bei mir verspielt. (Was erstmal nicht auf konkrete Personen gemünzt ist)
    Womit wir wieder beim Ausgangspunkt dieses Threads wären - und ich meine nicht das Verhalten der Polizei ...

  13. #43
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    Mannomann, also beim Lesen der zig Beiträge, die sich vehement mit dem Thema beschäftigen, der "Staatsmacht" möglichst viele Steine in den Weg zu legen, bevor sie in ein Feuerwehrhaus kommen, beschleicht mich langsam aber sicher das Gefühl, dass es vielerorts (gute ...) Gründe dafür geben könnte, dies so zu handhaben. Das schockt mich jetzt aber schon ein wenig.

    Ich habe über 20 Jahre Dienst in einer hessischen Freiw. Feuerwehr hinter mir - und kenne es über all die Jahre hinweg eigentlich ganz anders: Wir haben Tag für Tag und in hunderten von Fällen vertrauensvoll und als Kollegen mit der Polizei zusammengearbeitet, haben die unterstützt - und sie uns.

    Wenn mir damals ein Trupp Polizei an unserem Stützpunkt entgegengetreten wäre mit der Ansage, sie ermittelten in einem Fall möglichen Datenmissbrauchs in unserer Wache, hätte ich denen aller Wahrscheinlichkeit nach freiwillig jede Tür aufgemacht, um ggf. im eigenen Interessse an der Aufklärung von Unregelmäßigkeiten mitzuwirken. Also quasi ganz im Sinne der flammenden Plä*do*yers des Vorsitzenden des Stadtfeuerwehrverbandes Rostock, die Feuerwehren und ihre Mitglieder nicht unter "Generalverdacht" zu stellen.

    Und da ich mal unterstelle, dass die Staatsanwaltschaft nicht lügt, wenn sie sagt, es sei etwas gefunden worden, war die Aktion in Rostock - ungeachtet dem ausstehenden finalen Ermittlungsergebnis - Stand heute dem Grunde nach ja wohl berechtigt.

    Ich kenne nicht die Verhältnisse in Rostock, habe aber langsam den Verdacht, dass da am Ende noch ein ganz dickes Ding herauskommt, egal, ob die Presse nun, wie mehrfach gemutmaßt wurde, mit drin hängt oder nicht.

  14. #44
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    Zitat Zitat von limberu Beitrag anzeigen
    Wenn die Herren Staatsgewalt nicht so lange warten können/wollen, dürfen die gerne die Tür eintreten oder das Tor aus der Wache raussprengen, is mir dann egal, ist deren Verantwortung.
    Mag sein, die Kosten trägt aber in der Regel der, der sie nicht reingelassen hat.
    Denn es wurde ja was gefunden, also war die Durchsuchung rechtens und somit bleibt der Durchsuchte auf eventuellen Schäden sitzen.
    Wenn nun jemand von der Feuerwehr ein Schlüssel hat, wirds wahrscheinlich auch heißen, das man nur befugte Personen herein lassen darf und nicht jeder nur sich selbst und in diesem Fall war dann die Polizei befugt, befugt durch die StPO.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #45
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    Die Durchsuchung war rechtswidrig und alle Ermittlungen müssen eingestellt werden, das hat heute morgen das Amtsgericht Rostock entschieden. Auch wusste wohl das Amt seit einem Jahr von diesem ominösen computer.

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