Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Oh man oh man.
Ich habe nirgends geschrieben das du zur Mitwirkung verpflichtet bist.
Wenn du aber die Tür aufmachst und fragst was sie wollen und sie sagen, wir durchsuchen jetzt die Wohnung/Haus dann mußt du sie reinlassen, ansonsten leistet du Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte => Straftat.
Wenn du gerade rausgegangen bist und die fragen dich ob du ein Schlüssel hast und du sagst nein, brechen sie notfalls die Türe auf.
Stellt sich im nachhinein heraus du wolltest den Schlüssel nur nicht rausrücken, weil du der Polizei kein Zutritt gewähren wolltest, mag das durchaus erstmal dein Recht sein, was dein Dienstherr dann zur beschädigten Tür/Fenster sagt und wer dann dafür haftet bleibt erstmal abzuwarten.
So geht das nicht. Selbst wenn sie mit einem Durchsuchungsbefehl vor deiner Tür stehen, hast du das Recht, einen Zeugen zu holen, bevor du sie reinlässt. Und so lange haben sie tatsächlich zu warten (isso!)

Wenn du als Mitglied (nicht Wehrführung) erstmal überhaupt nicht befugt bist, irgendwem Zutritt zu verschaffen, dann ist es dein gutes Recht, die Tür zuzuschlagen und zu warten, bis jemand kommt, der das Hausrecht ausübt.

Steht natürlich ein Vertreter des Bürgermeisters neben der Polizei und übt das Hausrecht aus, dann kanns dir egal sein.