
Zitat von
ahk
Äh? Was?
Bitte mal Belege für diese gewagte These.
Wenn die Polizei oder wer auch immer, OHNE Durchsuchungsbeschluß wie im vorliegenden Fall, vor der Tür steht, dann haben die kein Zutrittsrecht. Wäre ja noch schöner.
Es gibt immer das tolle Gefahr im Verzug.
Da brauchts kein Durchungsbeschluß und zum Thema Bundeswehr.
§ 105 StPO
(3) Wird eine Durchsuchung in einem Dienstgebäude oder einer nicht allgemein zugänglichen Einrichtung oder Anlage der Bundeswehr erforderlich, so wird die vorgesetzte Dienststelle der Bundeswehr um ihre Durchführung ersucht. Die ersuchende Stelle ist zur Mitwirkung berechtigt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.