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Die Durchsuchung war rechtswidrig und alle Ermittlungen müssen eingestellt werden, das hat heute morgen das Amtsgericht Rostock entschieden. Auch wusste wohl das Amt seit einem Jahr von diesem ominösen computer.
Landgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung

Es war nicht grob rechtswidrig oder willkürlich, Gefahr im Verzug anzunehmen und die Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss durchzuführen.

Warten wir also weiterhin ab, was die Ermittlungen zu Tage fördern.