Hallo,
Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Das mag vielleicht sein, das die Durchsuchung rechtswidrig war.
Deutschland ist aber nicht die USA.
In Deutschland dürfen auch Beweise benutzt werden die rechtswidrig erlangt wurden.
interessant wäre jetztallerdings, ob mit der, nach der Entscheidung des Amtsgerichts unrechtmäßigen Durchsuchung, auch die Beschlagnehme der PC unzulässig war. Wäre das der Fall dürften Staatsanwaltschaft und Polizei die Daten darauf nicht weiter auswerten und müßten die Geräte ihren Besitzern wieder aushändigen.
In Deutschland sind die Regeln zur Beweisführung zwar nicht so strikt, wie in den USA, aber auch hier können Beweismittel, die unrechtmäßig erhoben wurden, im Verfahren ausgeschlossen werden.

Ich finde hier auch das Vorgehen von Stadt und Staatsanwaltschaft mehr als peinlich. Wenn doch die vorgeworfenenen Verstöße lange bekannt waren, dann muss man auch den Richtervorbehalt zur Durchsuchung abwarten können. Das das Gericht unter dem vor genannten Gesichtspunkt denen die Begründung "Gefahr im Verzug" um die Ohren haut, war doch zu erwarten.
Der Krimi klingt meiner Ansicht nach eh nach Kleinkrieg zwischen Stadt und Feuerwehr, wo beide nicht gut dabei aussehen.

Bis dann

Dominic