Ich weiss nicht ob man das wirklich als lustig bezeichnen sollte .........
Ich weiss nicht ob man das wirklich als lustig bezeichnen sollte .........
Gruss Flo
Lustig finde ich das auch nicht!
Der EIGENTÜMER lässt SEINE Häuser durchsuchen - seit wann brauche ich einen Durchsuchungsbefehl um mein Eigentum zu betreten bzw. Dritte zu beauftragen dies in meinem Namen zu machen? (Feuerwehr ist kommunal, somit die Gerätehäuser im Eigentum der Kommune. Die hat die Durchsuchungen als Hausherr angefordert.)?
Ein unterstellter Mitarbeiter (nennen wir seine Position doch einfach mal "Stadtbrandmeister") geht bei und betreibt üble Nachrede über seinen Arbeitgeber (Positionsname "Oberbürgermeister") - das der sofort und fristlos fliegt ist in jedem Unternehmen mehr als üblich.
... und komm mir jetzt keiner mit "die Feuerwehr hat ihn aber gewählt"... JEDER Statdbrandmeister wird (ggf. auf VORSCHLAG der Feuerwehrmitglieder) von der Kommune (aus-)gewählt, ernannt und ins Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Jeder, der einen zu etwas ernennt, kann diese Person (auch ohne Angabe von Gründen!) wieder entlassen. Dass dieser Herr nur vorübergehend beurlaubt wurde - "bis das Disziplinarverfahren abgeschlossen ist" - ist in meinen Augen mehr als unverständlich.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Hallo,
das mit der Durchsuchung der "eigenen" Räumlichkeiten ist nicht so einfach.
Sobald auch private Gegenstände oder privat gehaltene Räume und Aufbewahrungsorte wie z.B. Spinte zur Verfügung stehen. Hier richtet sich die Durchsuchung nicht mehr alleine gegen den Eigentümer, die Kommune sondern auch gegen die Einzelpersonen, die diese Räume nutzen, sprich die einzelnen Feuerwehrleute.
Dass die PC´s-Technik nicht dem Hausrechtsinhaber gehörten, war im Vorfeld ja durch die Stadt Rostock, der Strafverfolgungsbehörden bekannt. Das diese im Gerätehaus standen, macht sie alleine nicht zum Eigentum der Stadt.
Die Staatsanwaltschaft begründete ihr Vorgehen damit, dass man erst mal nur im Rahmen der Gestattung durch die Stadt die Räumlichkeiten betreten hat und dann von Amts wegen ohne richterlichen Beschluss sofort die Räumlichkeiten durchsuchen und die PC sicherstellen musste, als man mögliche Rechtsverstöße dritter dort festgestellt hat. Man tut also nachträglich so, als ob man rein zufällig das Gerätehaus mit Zustimmung der Stadtverwaltung betreten hat und dann auch rein zufällig den Verdacht einer Straftat vorgefunden hat. Da man dann als Strafverfolgungsbehörde sofort tätig werden muss, meinte man, auf den Richtervorbehalt verzichten zu können.
Dies hat das AG Rostock in seinem Beschluss meiner Meinung nach verständlicherweise verneint.
Auch das LG hat laut Berichterstattung die Durchsuchung/Sicherstellung ohne richterlichen Beschluss in ihrer Entscheidung ausdrücklich gerügt. Hier sind die Richter allerdings dann weiter der Auffassung, dass dieser Rechtsmangel wohl nicht ausreichend ist, den gesamten Vorgang von Durchsuchung und Sicherstellung als solchen zu kippen.
Auch dies ist meiner Meinung nach nachzuvollziehen.
Wenn das ganze nicht so schädlich für der Außenwirkung der Feuerwehr wäre, könnte man dass schon als Provinzposse betrachten, wie sich hier die Führung der FF und der OB sich so richtig gegenseitig vor den Koffer sch******.
Mit Sicherheit, ist der WF bei der Durchsuchung nicht unbedingt diplomatisch umgegangen und die letzten Äußerungen gegen den OB sind auch nicht besonders glücklich in ihrer Wortwahl.
In MVP sind die Feuerwehren in sich wesentlich demokratischer aufgestellt, als im üblichen Beamten-Apparat. Da werden Führungsfunktionen tatsächlich von der untergebenen Ebene gewählt und auch ggf. per Votum wieder entsorgt. Die FF gibt sich selbst eine Satzung usw. Daher kann ein Stadtwehrführer einer kreisfreien Stadt dort wohl auch mehr als Vertreter der ihm Untergebenen angesehen werden. Hat so ein wenig was von Personalchef und Personalrat in Personalunion. Dass dieser sich mehr für die einzelnen FFW'ler ins Feuer schmeißt, liegt wohl in der Natur der Sache.
Aber andererseits muss ein OB einer Stadt auch mit sowas besonnen und souverän umgehen können und den WF nicht als einfach zu disziplinierenden ihm unterstellten Beamten anzusehen, sondern auch als Vertreter einer für ihn wichtigen Gruppe von Bürgern, die freiwillig dem Gemeinwohl dienen.
Ich weiß nicht inwieweit das Disziplinarrecht für Beamte in MVP auch auf Ehrenbeamte nach dem BrSchG Anwendung findet. Als NRW'ler finde ich dass mehr als faszinierend.
Bis dann
Dominic
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