Das ist auch eine etwas verkürzte und einseitige Darstellung, von der Einstellung der Ermittlungen kann zum Beispiel keine Rede sein.
Insbesondere sagen etwaige Fehler im Verfahren nichts über die Vorwürfe an sich aus und bedeuten auch nicht zwingend, dass die so gewonnen Beweise nicht verwendet werden dürfen. Letztlich geht es um die Frage, ob "Gefahr im Verzug" vorlag und somit die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung anordnen durfte oder ob dies einem Richter vorbehalten blieb. Staatsanwaltschaft und Amtsgericht beurteilen dies offensichtlich unterschiedlich, das soll vorkommen. Allerdings sagt die Sprecherin des Amtsgerichtes auch, dass am Freitag Zeit und Möglichkeit gewesen wäre, den Beschluss vom Amtsgericht zu erwirken - welchen Unterschied macht das jetzt genau für den albernen Umgang der Feuerwehr mit der ganzen Affäre?
Warten wir einfach mal ab, was nach all dem üblichen juristischen Hin und Her am Ende als Ergebnis steht.
Und hat laut Medienberichten wiederholt versucht, eine interne Lösung - sprich Untersagung des Betriebs - herbeizuführen. Seltsamerweise hat man sich von Seiten der betroffenen Feuerwehrleute dann ja wohl nicht daran gehalten, wenn die Software nach über einem Jahr immer noch in Betrieb war?Auch wusste wohl das Amt seit einem Jahr von diesem ominösen computer.