Der einzigste, der ein Recht hat, der Polizei/Staatsanwalt den Zutritt zu verwehren ist die Bundeswehr.
Äh? Was?
Bitte mal Belege für diese gewagte These.
Wenn die Polizei oder wer auch immer, OHNE Durchsuchungsbeschluß wie im vorliegenden Fall, vor der Tür steht, dann haben die kein Zutrittsrecht. Wäre ja noch schöner.