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Thema: Polizei durchsucht Feuewehrräume in Rostock

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  1. #1
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    Warum?
    Das ist doch ganz einfach.
    Die Stadt stellt Rechner auf, diese werden gerade in einer Großstadt von IT Beauftragten betreut, weil diese oft ein Intranet haben.
    Sprich, keine Adminrechte für die Feuerwehr und somit auch keine Auswertungssoftware.

    Irgendein Feuerwehrmitglied hat einen übrigen Rechner, stellt diesen zur Verfügung und man kann drauf installieren was man will, installiert ein Auswertungstool, schließt es ans FUG an oder stellt nen Scanner auf und schon geht die illegale Auswertung los.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Warum?
    Das ist doch ganz einfach.
    Die Stadt stellt Rechner auf, diese werden gerade in einer Großstadt von IT Beauftragten betreut, weil diese oft ein Intranet haben.
    Sprich, keine Adminrechte für die Feuerwehr und somit auch keine Auswertungssoftware.

    Irgendein Feuerwehrmitglied hat einen übrigen Rechner, stellt diesen zur Verfügung und man kann drauf installieren was man will, installiert ein Auswertungstool, schließt es ans FUG an oder stellt nen Scanner auf und schon geht die illegale Auswertung los.
    Ich denke, dass ist es was Salvayre sagen wollte. Wie kann ein Einzelner einen Rechner aufstellen, ohne dass der zuständige Wehrleiter dieses Gerätehauses das mitbekommt? Im Zweifel ist der wegen Beihilfe zumindest verdächtig.

    Wie kann es eigentlich sein, dass ein Wehrleiter den Zutritt verwehrt? Die Gerätehäuser sind allesamt im Eigentum der Kommune, bzw. von dieser angemietet. Daher ist die Kommune auch der einzige "Hausherr".
    Wer hatte nochmal die Polizei darum gebeten, dass eine Beweissicherung stattfindet? Ich glaube es war das "Brandschutz- und Rettungsamt der Stadt Rostock"... He, Moment! Wie heisst nochmal die Kommune, die Besitzer der Gerätehäuser Rostock-Stadtmitte und Rostock-Groß Klein ist? Ich glaube die könnte Rostock heissen....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Wie kann es eigentlich sein, dass ein Wehrleiter den Zutritt verwehrt? Die Gerätehäuser sind allesamt im Eigentum der Kommune, bzw. von dieser angemietet. Daher ist die Kommune auch der einzige "Hausherr".
    Wer hatte nochmal die Polizei darum gebeten, dass eine Beweissicherung stattfindet? Ich glaube es war das "Brandschutz- und Rettungsamt der Stadt Rostock"... He, Moment! Wie heisst nochmal die Kommune, die Besitzer der Gerätehäuser Rostock-Stadtmitte und Rostock-Groß Klein ist? Ich glaube die könnte Rostock heissen....
    Steht nur die Polizei vor der Tür und verlangt Einlass, dann ist das in meinen Augen richtig, weil die können viel erzählen, wer sie beauftragt hat und wer ihnen Erlaubnis erteilt hat.
    Wäre ich als Manschaft bei uns und die Jungs würden vor der Tür stehen, würde ich die auch nicht reinlassen, sondern meinen LEFührer informieren. Wenn die einen Durchsuchungsbefehl in der Hand hätten, würde ich auch erstmal mit meinem LEFührer telefonieren und danach bis zum eintreffen von diesem mit den Herren in Grün bzw. Blau vor der Tür warten!

  4. #4
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    Zitat Zitat von limberu Beitrag anzeigen
    Wenn die einen Durchsuchungsbefehl in der Hand hätten, würde ich auch erstmal mit meinem LEFührer telefonieren und danach bis zum eintreffen von diesem mit den Herren in Grün bzw. Blau vor der Tür warten!
    Und Du meinst, die fragen dich in diesem Fall noch und warten brav vor der Tür?

  5. #5
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Und Du meinst, die fragen dich in diesem Fall noch und warten brav vor der Tür?
    Können ja gerne die Feuerwehr zum öffnen der Türe rufen ;)

  6. #6
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    Zitat Zitat von limberu Beitrag anzeigen
    Können ja gerne die Feuerwehr zum öffnen der Türe rufen ;)
    Brauchen sie gar nicht.
    1. Wirst du dich wahrscheinlich strafbar machen.
    2. Wenn sie meinen, sie müssen jetzt ein Fenster einschlagen oder einen Schlüsseldienst rufen, zahlst du den.
    Der einzigste, der ein Recht hat, der Polizei/Staatsanwalt den Zutritt zu verwehren ist die Bundeswehr.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Der einzigste, der ein Recht hat, der Polizei/Staatsanwalt den Zutritt zu verwehren ist die Bundeswehr.
    Äh? Was?
    Bitte mal Belege für diese gewagte These.

    Wenn die Polizei oder wer auch immer, OHNE Durchsuchungsbeschluß wie im vorliegenden Fall, vor der Tür steht, dann haben die kein Zutrittsrecht. Wäre ja noch schöner.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    .
    .
    .
    Der einzigste, der ein Recht hat, der Polizei/Staatsanwalt den Zutritt zu verwehren ist die Bundeswehr.
    Und Chuck Norris ;-)

    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Äh? Was?
    Bitte mal Belege für diese gewagte These.

    Wenn die Polizei oder wer auch immer, OHNE Durchsuchungsbeschluß wie im vorliegenden Fall, vor der Tür steht, dann haben die kein Zutrittsrecht. Wäre ja noch schöner.
    Bitte mal die These im Zusammenhang lesen. Hier ging es um "Polizei vor der Tür stehen mit Durchsuchungsbeschluss".
    mein Name ist Programm

  9. #9
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Warum?
    Das ist doch ganz einfach.
    Die Stadt stellt Rechner auf, diese werden gerade in einer Großstadt von IT Beauftragten betreut, weil diese oft ein Intranet haben.
    Sprich, keine Adminrechte für die Feuerwehr und somit auch keine Auswertungssoftware.

    Irgendein Feuerwehrmitglied hat einen übrigen Rechner, stellt diesen zur Verfügung und man kann drauf installieren was man will, installiert ein Auswertungstool, schließt es ans FUG an oder stellt nen Scanner auf und schon geht die illegale Auswertung los.
    Also, ganz ehrlich: ich fühle mich gerade ein bißchen zu naiv für das Jahr 2013.

    Die drei erstgenannten Punkte
    - Irgendein Feuerwehrmitglied hat einen übrigen Rechner,
    - stellt diesen zur Verfügung
    - und man kann drauf installieren was man will,

    lasse ich dann gelten, wenn wir über den Raum der Jugendfeuerwehr sprechen, damit die Kids Internetspiele zocken können oder höchstens noch für's Büro des Vereinsvorstandes, damit man dort vielleicht Medienberichte über Einsätze per Internet abrufen kann, wenn die Kommune vielleicht keine zusätzlich Gelder mehr hat, um "dienstlich gelieferte" Geräte für die genannten Zwecke zur Verfügung zu stellen.

    Im aktuellen Zusammenhang führt eine solche Praxis IN DER FUNKZENRALE die erste Aussage "Die Stadt stellt Rechner auf, diese werden gerade in einer Großstadt von IT Beauftragten betreut, weil diese oft ein Intranet haben. Sprich, keine Adminrechte für die Feuerwehr und somit auch keine Auswertungssoftware." aber ad absurdum, da hierdurch ja genau DAS verhindert werden soll.

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