Zitat Zitat von limberu Beitrag anzeigen
Ich bin nicht zur Mitwirkung verpflichtet :-p
Siehe z.B. hier:
http://forum.effizienzgurus.de/f35/v...ung-t1028.html

PS:
Sorry für wieder halb Offtopic, aber das musste ich noch loswerden!
Oh man oh man.
Ich habe nirgends geschrieben das du zur Mitwirkung verpflichtet bist.
Wenn du aber die Tür aufmachst und fragst was sie wollen und sie sagen, wir durchsuchen jetzt die Wohnung/Haus dann mußt du sie reinlassen, ansonsten leistet du Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte => Straftat.
Wenn du gerade rausgegangen bist und die fragen dich ob du ein Schlüssel hast und du sagst nein, brechen sie notfalls die Türe auf.
Stellt sich im nachhinein heraus du wolltest den Schlüssel nur nicht rausrücken, weil du der Polizei kein Zutritt gewähren wolltest, mag das durchaus erstmal dein Recht sein, was dein Dienstherr dann zur beschädigten Tür/Fenster sagt und wer dann dafür haftet bleibt erstmal abzuwarten.