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Thema: Polizei durchsucht Feuewehrräume in Rostock

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  1. #14
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    http://de.wikipedia.org/wiki/Hausdur...usdurchsuchung

    Die Maßnahmen der Beamten sind von den Betroffenen zu dulden und können ggf. auch zwangsweise durchgesetzt werden. Eine vorübergehende Festnahme des Störers für die Dauer der Maßnahme ist gemäß § 164 StPO zulässig.
    Wenn du die Tür zu machst und dich auf den Heimweg begibst, was soll jetzt das Problem sein? Angenommen du bist einfacher Feuerwehrmann und hast nix zu schaffen damit? Vor die Wache, raus, Tür zu und den Kapo anrufen, dass er antanzt.

    Wenn du nicht geöffnet hättest, hätten sie ja auch entweder warten müssen bis wer kommt oder auftreten.

    Ich rede nicht vom Kommandanten oder Abteilungskommandanten.
    Geändert von Thorongil (21.08.2013 um 21:20 Uhr)

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