Lustig finde ich das auch nicht!

Der EIGENTÜMER lässt SEINE Häuser durchsuchen - seit wann brauche ich einen Durchsuchungsbefehl um mein Eigentum zu betreten bzw. Dritte zu beauftragen dies in meinem Namen zu machen? (Feuerwehr ist kommunal, somit die Gerätehäuser im Eigentum der Kommune. Die hat die Durchsuchungen als Hausherr angefordert.)?

Ein unterstellter Mitarbeiter (nennen wir seine Position doch einfach mal "Stadtbrandmeister") geht bei und betreibt üble Nachrede über seinen Arbeitgeber (Positionsname "Oberbürgermeister") - das der sofort und fristlos fliegt ist in jedem Unternehmen mehr als üblich.
... und komm mir jetzt keiner mit "die Feuerwehr hat ihn aber gewählt"... JEDER Statdbrandmeister wird (ggf. auf VORSCHLAG der Feuerwehrmitglieder) von der Kommune (aus-)gewählt, ernannt und ins Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Jeder, der einen zu etwas ernennt, kann diese Person (auch ohne Angabe von Gründen!) wieder entlassen. Dass dieser Herr nur vorübergehend beurlaubt wurde - "bis das Disziplinarverfahren abgeschlossen ist" - ist in meinen Augen mehr als unverständlich.