Zitat Zitat von ThFwOrgVO
Die Einordnung in eine Risikoklasse richtet sich nicht nach Einzelobjekten, sondern in der Regel nach der Gesamtstruktur des Ausrückebereichs entsprechend den in der Anlage 1 aufgeführten Kriterien.
Wir in RLP haben ja wortgleich die gleiche Klausel, und gängige Ansicht ist, dass das auch für die Hubrettungsfahrzeuge gilt.