ja klar...das schreiben wird vom wehrleiter unterzeichnet
ich bin im moment am informationen sammeln und soll unserem wehrleiter dabei helfen diese anzeige zu formulieren
ja klar...das schreiben wird vom wehrleiter unterzeichnet
ich bin im moment am informationen sammeln und soll unserem wehrleiter dabei helfen diese anzeige zu formulieren
Ich würde ganz kurzfristig eine Alarmübung an dem Objekt ansetzen. Um aktuelle Zeiten zu bekommen.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
haben wir auch schon der gemeinde vorgeschlagen...wurde aber mit irgendeiner dummen begründung abgeschmettert....aber wollen so ne übungsfahrt mit denen ihrer dlk auf jedenfall...um auch der gemeinde zu zeigen das sie es nicht schaffen
Öhm... der Gemeindebürgermeister ist oberster Chef der Feuerwehr. Warum geht der Ortsbrandmeister (OBM) nicht mal ins Rathaus, nimmt eine Kanne Kaffee mit und spricht mit dem GemBM? Wenn der sich auch nach eingehender Darlegung der Bedenken immernoch quer stellt, kann der OBM ja notfalls das (vorher vorbereitete) Schriftstück "der Bürgermeister hat Kenntniss von den Bedenken" aus der Tasche nehmen und unterzeichnen lassen.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Wenn man sich ein wenig mit den in Thürigen geltenden Vorschriften auseinandersetzt, kann man sehr schnell erkennen, dass in diesem Fall die DL im 8km entfernten Ort für den Brandschutz aussreichend ist.
Warum ? Ganz einfach die Ortsfeuerwehr kann die Einsatzgrundzeit der Stufe 1 (10 Minuten) sicherstellen. Die DL aus dem Nachbarort (ich denke das es sich hier um eine Stützpunkt Feuerwehr handelt) erfüllt die Stufe 2 und somit die Einsatzgrundzeit von 20 Minuten.
Auch wenn man jetzt hergeht und sagt aufgrund der örtlichen Bebauung und der damit einhergehenden Gefährdung ist die Ortswehr in der Gefährdungsklasse B2 und würde somit nach Stufe 2 eine DL bekommen. Liegt man leider Falsch ! Denn wenn man sich die Ausführungsvorschriften zum ThürFwOrgVO ansieht, liest man das die Nachbarwehr mit der Anfahrtzeit von 15 Min. in der erforderlichen Zeit liegen würde. (20 Min sind hiergefordert!)
Sicherlich kann man jetzt argumentieren ... das Gefahrenpotential ist doch aber da ... nur leider sind in dieser Verordnung sehr viele KANN Bestimmungen, so daß den Gemeinden ein sehr großer Spielraum eingeräumt wird. Ich verweise hier nur auf die Formulierung zur Einsatzgrundzeit ... in der Regel 10 Minuten.
Bis dahin wünsche ich euch allen ein frohes Fest und guten Rutsch ... und drück euch die Daumen das ihr Eure DL wie auch immer bekommt. Nur sehe ich dafür kaum Chancen ...
Gruß
LST-82
At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.
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