@ lst-82
die Bauliche sicherstellung ist nicht gewärhleistet (keine notleiter, etc.), die brüstungshöhe ist auch über 8m, fahrzeuge aus der stufe 2 sind innerhalb von 10 min nicht am einsatz ort
... na dann Füller gespitzt und los ... Sehr geehrter Herr/Frau (Name des Hauptverwaltungsbeamten) usw.
Wichtig wäre ein Hinweis auf die entsprechenden §§ der ThürBO, ThürBKG und ThürFwOrgVO (wie hier besprochen...)
At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.
bin schon dabei, wäre tzd schön wenn mir einer ein paar tips geben könnte oda so eine kleine checkliste was man beachten muss
OK
Erstmal denke ich sollte sich (wenn noch nicht geschehen) das Orts, bzw. das Gemeindekommando mit der Thematik auseinandersetzten und hier das Vorgehen abstimmen. Grundsätzlich gehört diese Aufgabe ("Bedenken der Gemeinde mitteilen") zu den Aufgaben des Orts- bzw. Gemeindebrandmeisters.
Somit sehe ich diesen hier in der Pflicht !
Ansonsten:
1.) Schreiben sollte an den HVB gerichtet werden.
2.) Das Schreiben sollte durch den OBM verfasst werden.
3.) Auf die jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen verweisen ThürBO, ThürBKG und ThürFwOrgVO
At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.
wen meinst du hier mit HVB?
Hauptverwaltungsbeamten?
Richtig den Hauptverwaltungsbeamten als Leiter der Behörde. (z.B. Gemeindebürgermeister ; Samtgemeindebürgermeister ; etc.)
At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.
also die nächste DLK is 8-9 km entfern....muss allerdings durch ziemlich enge straße ( wenn kürzester un schnellster weg)....laut google-maps brauch man 13 min
un nun noch die zeit von bis ausfahrt gemeldet wird (3-5 min) un die zeit des des ding kein auto is sondern ne drehleiter
un schon is man bei 20 min
eigentlich ganz einfach, wenn die Wehrleitung eine Gefahr sieht ,dann muß sie das an ihren Vorgesetzen melden, allein um später nicht zu haften(weil sie die Fachleute sind) .
wie es dann weiter geht, ist was anderes.
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