hab mich schon belesen in dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz und der Thüringer Feuerwehr Organisations Verordnung
in der Verordnung ist fest gelegt welche Geräte bei welchen Risikoklassen vergehalten werden müssen, un in welcher zeit diese nach alarm am einsatzort sein müssen
da hat doch eigl die gemeinde dann nicht mehr so viel speilraum um selber etwas zu entscheiden oder?
die die gesetzte:
http://www.lfks-th.de/de/lfks/downlo...df/ThueBKG.pdf
http://www.lfks-th.de/de/lfks/downlo...wOrgVO2009.pdf