Hallo kunzebunze,

das Ganze was du hier schilderst, ist ein sehr schwieriges Thema. Zum einen gibt es in Deutschland keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung oder Richtlinie zum Thema Hilfsfristen bei Feuerwehren (im Gegensatz zum Rettungsdienst). Vielmehr ist Brandschutz eine kommunale Aufgabe. Gemeinden legen also (selbstverantwortlich) in Brandschutzbedarfsplänen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten das anzustrebende Schutzziel und den dabei einzuhaltenden Zielerreichungsgrad fest.

Somit steht es in eurem Fall der Gemeinde frei die DLK der Nachbargemeinde als ausreichend anzusehen und den Brandschutz als Gewährleistet zu erachten.

Die meisten Brandschutzbedarfspläne halten sich allerdings an die von der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren) erstellten Vorgaben. Hier würde ich VOR einem Schreiben an die Gemeinde nochmal nachsehen.

Gruß

LST-82