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Thema: Bedenkenanzeige

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    ... na dann Füller gespitzt und los ... Sehr geehrter Herr/Frau (Name des Hauptverwaltungsbeamten) usw.

    Wichtig wäre ein Hinweis auf die entsprechenden §§ der ThürBO, ThürBKG und ThürFwOrgVO (wie hier besprochen...)
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.

  2. #2
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    bin schon dabei, wäre tzd schön wenn mir einer ein paar tips geben könnte oda so eine kleine checkliste was man beachten muss

  3. #3
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    OK

    Erstmal denke ich sollte sich (wenn noch nicht geschehen) das Orts, bzw. das Gemeindekommando mit der Thematik auseinandersetzten und hier das Vorgehen abstimmen. Grundsätzlich gehört diese Aufgabe ("Bedenken der Gemeinde mitteilen") zu den Aufgaben des Orts- bzw. Gemeindebrandmeisters.

    Somit sehe ich diesen hier in der Pflicht !

    Ansonsten:

    1.) Schreiben sollte an den HVB gerichtet werden.
    2.) Das Schreiben sollte durch den OBM verfasst werden.
    3.) Auf die jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen verweisen ThürBO, ThürBKG und ThürFwOrgVO
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.

  4. #4
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    wen meinst du hier mit HVB?
    Hauptverwaltungsbeamten?

  5. #5
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    Richtig den Hauptverwaltungsbeamten als Leiter der Behörde. (z.B. Gemeindebürgermeister ; Samtgemeindebürgermeister ; etc.)
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.

  6. #6
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    Wieviel KM steht denn die nächste DLA(K) entfernt?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    also die nächste DLK is 8-9 km entfern....muss allerdings durch ziemlich enge straße ( wenn kürzester un schnellster weg)....laut google-maps brauch man 13 min
    un nun noch die zeit von bis ausfahrt gemeldet wird (3-5 min) un die zeit des des ding kein auto is sondern ne drehleiter
    un schon is man bei 20 min

  8. #8
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    eigentlich ganz einfach, wenn die Wehrleitung eine Gefahr sieht ,dann muß sie das an ihren Vorgesetzen melden, allein um später nicht zu haften(weil sie die Fachleute sind) .
    wie es dann weiter geht, ist was anderes.

  9. #9
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    und genau das ist ja der grund des schreibens.....um auf nummer sicher zugehen das wenn etwas passiert nicht die schuld in unsere schuhe geschoben werden kann....weil wir auf die gefahr (mündlich un schriftlich) hingewiesen haben

  10. #10
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    Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
    eigentlich ganz einfach, wenn die Wehrleitung eine Gefahr sieht ,dann muß sie das an ihren Vorgesetzen melden, allein um später nicht zu haften(weil sie die Fachleute sind).
    wie es dann weiter geht, ist was anderes.
    Ich würde da auch nur als Wehrleiter unterzeichnen. Wenn die "Fachleute" ihre Ansicht mit irgendwelchen Unterschriftssammlungen aus der Mannschaft untermauern, würde das auf mich als vorgesetze Stelle nicht unbedingt den seriösesten Eindruck machen.

  11. #11
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    ja sicher, nur vom Wehrleiter oder örtlichem Wehrführer.
    also jenachdem,wer seinen Kopf hinhalten muß,aber nicht will bzw es nicht anders ändenr kann.
    als Mannschaft kann ma neh nix ändern und haftet ja auch nicht (denke ich mal)

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