... ohne das ich mir jetzt den gesamten Gesetzestext angesehen habe:
ThürBKG §3 (1) Nr. 3 (...Alarm- und Einsatzpläne für den Brandschutz und die
Allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und,
soweit erforderlich, untereinander abzustimmen,...)
In der ThürFwOrgVO sind nur Hilfsfristen "vorgeschlagen" für überörtliche Einsätze von Stützpunktfeuerwehren.
In beiden Gesetzen sehe ich (wie gesagt ich habe sie jetzt nicht in gänze gelesen) nichts was etwas über Hilfsfristen aussagt.

Zitat von
nederrijner
Das kann man so pauschal auch nicht sagen, es gibt durchaus Bundesländer mit definierten Hilfsfristen oder sogar Vorgaben, wie eine Feuerwehr anhand bestimmter harter Kriterien auszurüsten ist.
Ja da gebe ich dir sicherlich Recht. Nur leider nicht bundeseinheitlich. In einigen Bundesländern sind Art und Anwendung der Brandschutzbedarfspläne vorgschrieben.

Zitat von
nederrijner
Aber nur, bis das mal von den Aufsichtsbehörden oder einem Gericht überprüft wird.
Für NRW ist es durchaus gängige Auslegung, dass eine als zweiter Rettungsweg erforderliche DLK nicht einfach aus einer Nachbarkommune kommen kann, da dies nicht mit der "Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr" vereinbar ist.
Man kann es auch so aufzäumen: Mit der Genehmigung eines Bauvorhabens, das eine DLK als zweiten Rettungsweg benötigt, hat die Kommune die Verpflichtung übernommen, diesen Rettungsweg auch dauerhaft sicherzustellen. Das Fehlen eines zweiten Rettungsweges wird von hohen Gerichten regelmäßig als "konkrete Gefahr" ausgelegt.
Warum sollten also auf einmal die Bewohner eines solchen Gebäudes (die immerhin Steuern zahlen) einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt werden, weil die Gemeinde ihren Aufgaben nicht nachkommt?
Richtig soweit, die von den Gemeinden aufgestellten Brandschutzbedarfspläne werden durch die Bundesländer kontrolliert.
Zum 2ten Teil die Gemeinde kommt ja ihrer Verpflichtung nach und stellt durch die "nachbarschaftliche" Unterstützung den Brandschutz dieser Gebäude sicher. Nur die Hilfsfrist war ja hier die Frage ...
At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.