eigentlich ganz einfach, wenn die Wehrleitung eine Gefahr sieht ,dann muß sie das an ihren Vorgesetzen melden, allein um später nicht zu haften(weil sie die Fachleute sind) .
wie es dann weiter geht, ist was anderes.
eigentlich ganz einfach, wenn die Wehrleitung eine Gefahr sieht ,dann muß sie das an ihren Vorgesetzen melden, allein um später nicht zu haften(weil sie die Fachleute sind) .
wie es dann weiter geht, ist was anderes.
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