Wenn man sich ein wenig mit den in Thürigen geltenden Vorschriften auseinandersetzt, kann man sehr schnell erkennen, dass in diesem Fall die DL im 8km entfernten Ort für den Brandschutz aussreichend ist.
Warum ? Ganz einfach die Ortsfeuerwehr kann die Einsatzgrundzeit der Stufe 1 (10 Minuten) sicherstellen. Die DL aus dem Nachbarort (ich denke das es sich hier um eine Stützpunkt Feuerwehr handelt) erfüllt die Stufe 2 und somit die Einsatzgrundzeit von 20 Minuten.
Auch wenn man jetzt hergeht und sagt aufgrund der örtlichen Bebauung und der damit einhergehenden Gefährdung ist die Ortswehr in der Gefährdungsklasse B2 und würde somit nach Stufe 2 eine DL bekommen. Liegt man leider Falsch ! Denn wenn man sich die Ausführungsvorschriften zum ThürFwOrgVO ansieht, liest man das die Nachbarwehr mit der Anfahrtzeit von 15 Min. in der erforderlichen Zeit liegen würde. (20 Min sind hiergefordert!)
Sicherlich kann man jetzt argumentieren ... das Gefahrenpotential ist doch aber da ... nur leider sind in dieser Verordnung sehr viele KANN Bestimmungen, so daß den Gemeinden ein sehr großer Spielraum eingeräumt wird. Ich verweise hier nur auf die Formulierung zur Einsatzgrundzeit ... in der Regel 10 Minuten.
Bis dahin wünsche ich euch allen ein frohes Fest und guten Rutsch ... und drück euch die Daumen das ihr Eure DL wie auch immer bekommt. Nur sehe ich dafür kaum Chancen ...
Gruß
LST-82
At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.