
Zitat von
nederrijner
Natürlich ist es Aufgabe der Feuerwehr (bzw. deren Leiter), bei der Verwaltung auf die notwendige Ausstattung zu pochen, wenn die Verwaltung das von alleine nicht hinbekommt.
Ergibt sich aus §15 (5) ThürBKG
(5) Der Ortsbrandmeister ist für die Einsatzbereitschaft der
Feuerwehr verantwortlich. Er hat den Bürgermeister in allen
Fragen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe
zu beraten. Der Ortsbrandmeister ist für den persönlichen
Schutz der im Brand- und Katastrophenfall eingesetzten
Personen verantwortlich.
At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.