Ergibt sich aus §15 (5) ThürBKG
(5) Der Ortsbrandmeister ist für die Einsatzbereitschaft der
Feuerwehr verantwortlich. Er hat den Bürgermeister in allen
Fragen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe
zu beraten. Der Ortsbrandmeister ist für den persönlichen
Schutz der im Brand- und Katastrophenfall eingesetzten
Personen verantwortlich.
At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.
Ja, das etwaige Mängel weitergegeben werden.
Würde ja im Umkehrschluß heißen, er müßte eine neue kaufen.
Entscheidend ist das hier
§ 3
Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der
Allgemeinen Hilfe
(1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im
Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe (§ 1 Abs. 1 Nr. 1
und 2, § 2 Abs. 1 Nr. 1)
1. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr
aufzustellen, mit den erforderlichen baulichen
Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung
auszustatten und zu unterhalten,
Und wenn die Gemeinde meint, die DLA(K) ist von dem entfernten Standort ausreichend, dann ist das erstmal so und der Ortsbrandmeister ist aus dem Schneider.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
bis was pasiert und alle vorm Staatsanwalt sitzen, und glaubt dann wirklich jemand das auch nur ein Gemeindevertreter sagt: ja der Wehrleiter hat auf das höhere Risiko mündlich hingewiesen und wir haben das der Kosten wegen in Kauf genommen .
oder heist es dann doch eher: ja die Fachleute der Feuerwehr haben uns niemals gesagt,das wir ein höheres Risko haben,also war diese Lösung für uns ok so .
Bei der Loveparade geschah das im Rahmen des Genehmigungsprozesses der Veranstaltung, derartige Anfragen würden in anderen Kommunen "die Feuerwehr" oft gar nicht erreichen, weil man entsprechende Aufgabengebiete nicht bei ehrenamtlichen FA ansiedelt, sondern beim Ordnungs- und/oder Bauamt.
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