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Thema: Bedenkenanzeige

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von LST-82 Beitrag anzeigen
    Ergibt sich aus §15 (5) ThürBKG

    (5) Der Ortsbrandmeister ist für die Einsatzbereitschaft der
    Feuerwehr verantwortlich. Er hat den Bürgermeister in allen
    Fragen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe
    zu beraten. Der Ortsbrandmeister ist für den persönlichen
    Schutz der im Brand- und Katastrophenfall eingesetzten
    Personen verantwortlich.
    Ja, das etwaige Mängel weitergegeben werden.
    Würde ja im Umkehrschluß heißen, er müßte eine neue kaufen.

    Entscheidend ist das hier

    § 3
    Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der
    Allgemeinen Hilfe
    (1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im
    Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe (§ 1 Abs. 1 Nr. 1
    und 2, § 2 Abs. 1 Nr. 1)
    1. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr
    aufzustellen, mit den erforderlichen baulichen
    Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung
    auszustatten und zu unterhalten,

    Und wenn die Gemeinde meint, die DLA(K) ist von dem entfernten Standort ausreichend, dann ist das erstmal so und der Ortsbrandmeister ist aus dem Schneider.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    ......

    Und wenn die Gemeinde meint, die DLA(K) ist von dem entfernten Standort ausreichend, dann ist das erstmal so und der Ortsbrandmeister ist aus dem Schneider.
    und genau das sollte sich der Ortsbrandmeister schriftlich geben lassen, weil Meinungen wechseln bei Politikern ja im Stundentakt manchmal. ;)

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen

    Und wenn die Gemeinde meint, die DLA(K) ist von dem entfernten Standort ausreichend, dann ist das erstmal so und der Ortsbrandmeister ist aus dem Schneider.
    Richtig...

    ... Der Ortsbrandmeister hat in dem ganzen "nur" beratende Funktion. Letzendlich entscheidet und verantwortet das die Gemeinde, in Person und Funktion der Gemeindebürgermeister als HVB.
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.

  4. #4
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    Zitat Zitat von LST-82 Beitrag anzeigen
    Richtig...

    ... Der Ortsbrandmeister hat in dem ganzen "nur" beratende Funktion. Letzendlich entscheidet und verantwortet das die Gemeinde, in Person und Funktion der Gemeindebürgermeister als HVB.

    bis was pasiert und alle vorm Staatsanwalt sitzen, und glaubt dann wirklich jemand das auch nur ein Gemeindevertreter sagt: ja der Wehrleiter hat auf das höhere Risiko mündlich hingewiesen und wir haben das der Kosten wegen in Kauf genommen .

    oder heist es dann doch eher: ja die Fachleute der Feuerwehr haben uns niemals gesagt,das wir ein höheres Risko haben,also war diese Lösung für uns ok so .

  5. #5
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    Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
    bis was pasiert und alle vorm Staatsanwalt sitzen, und glaubt dann wirklich jemand das auch nur ein Gemeindevertreter sagt: ja der Wehrleiter hat auf das höhere Risiko mündlich hingewiesen und wir haben das der Kosten wegen in Kauf genommen .

    oder heist es dann doch eher: ja die Fachleute der Feuerwehr haben uns niemals gesagt,das wir ein höheres Risko haben,also war diese Lösung für uns ok so .
    "Quod non est in actis non est in mundo"

    Bei der Loveparade war die deutliche Anmeldung und Dokumentation der Bedenken z. B. ein sehr wichtiger Schritt der Feuerwehr.

  6. #6
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    Bei der Loveparade geschah das im Rahmen des Genehmigungsprozesses der Veranstaltung, derartige Anfragen würden in anderen Kommunen "die Feuerwehr" oft gar nicht erreichen, weil man entsprechende Aufgabengebiete nicht bei ehrenamtlichen FA ansiedelt, sondern beim Ordnungs- und/oder Bauamt.

  7. #7
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    Das ändert aber an der Analogie nichts.

    Wenn sowohl das Baurecht als auch das Feuerwehr-Landesrecht eine DLK als erforderlich vorschreiben, tut der Feuerwehrchef m. E. sehr gut daran, sich nicht einfach so von der Kommune abspeisen zu lassen, sondern seine Fachmeinung begründet und schriftlich kund zu tun.

    Wenn die Gemeinde demnächst sagt: Regelmäßig TÜV und G26 sind zu teuer, machen wir zukünftig nur noch im doppelten Abstand, ist das schließlich auch nicht einfach zu akzeptieren.

  8. #8
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    seine Fachmeinung begründet und schriftlich kund zu tun.
    Kann er doch gerne machen.
    Meinetwegen auch mit Empfangbekenntnis.
    Aber dann ist auch gut.
    Wenn der Bürgermeister dann immernoch meint, es braucht keine DLA(K) dann ist das nicht mehr Sache der Feuerwehr.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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