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Thema: Bedenkenanzeige

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    @all:
    Solche Konstellatonen gibt es durchaus häufiger:
    Ich komme aus BaWü bin DRKler (kann daher nichts über die genauen FW-rechtlichen Dinge sagen) und wohne in einem Gebäude mit 5 Stockwerken. Bei uns gibt es im Ort etwa 2 bis 5 vergleichbare Objekte (4 bis 5 Stockwerke, alle aus den 70ern bzw. Anfang 80er Jahren). Und unser Ort hat keine DL und die Objekte haben alle keinenbaulichen 2. Rettungsweg. Die nächste DL steht ca. 12 Minuten (PKW ohne SoSi) entfernt.

    Gruß
    Simon

  2. #2
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    Je nach Auslegung der damaligen Bauordnungen gab es damals für den Regelbau auch noch keine expliziten Anforderung an einen zweiten Rettungsweg.

    Das taucht in NRW erst ab 1984 (!) in der Bauordnung auf, vorher gab es zwar Anforderungen an Aufstellflächen bei Gebäuden mit Brüstungshöhen von mehr als acht Metern, aber es stand nirgendwo, dass jede Nutzungseinheit in jedem Geschoss über zwei unabhängige Rettungswege verfügen muss. Ab 1970 stand dann drin, dass Gebäude mit mehr als fünf Vollgeschossen (vgl. 8 m Brüstungshöhe heute!) nur errichtet werden dürfen, wenn die erforderlichen Rettungsgeräte von der Feuerwehr vorgehalten werden. Heißt im Umkehrschluss: Alles bis einschließlich fünf Vollgeschossen konnte so errichtet werden. Vor 1970 konnte sogar alles bis zur Hochhausgrenze gebaut werden, solange ein Fenster an einer Außenwand für Feuerwehrfahrzeuge erreichbar war. Ob das Feuerwehrfahrzeug tatsächlich vorhanden ist, war egal.

    Insofern ergibt sich das Vorhandensein von Drehleitern vielerorts fast nie aus konkreten Rechtsbestimmungen, sondern schlicht und einfach aus der Erfahrung der Feuerwehren, dass man die Menschen sonst nicht retten kann und sie einem vor die Füße springen (drei- bis fünfgeschossige Gebäude gibt es ja bereits sehr langsam). Die Anschaffung einer Drehleiter hat klassisch also eher nichts mit dem Baurecht zu tun (das wurde nachträglich um die Drehleiter und tragbaren Leitern herum gebaut), sondern ist durch die Einsatzerfahrungen und den Bedarf der Feuerwehren bedingt, die schlicht retten sollen und wollen. Das sollte man bei der ganzen Diskussion und allem Sparwut nicht vergessen.

    Anders ausgedrückt: Nach StVO haben alle so zu fahren, dass keine Unfälle passieren. Dennoch halten wir nicht wenig Material vor, um Menschen nach solchen Unfällen zu retten.
    Geändert von nederrijner (23.12.2010 um 23:21 Uhr)

  3. #3
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    @all:
    die Objekte haben alle keinenbaulichen 2. Rettungsweg. Die nächste DL steht ca. 12 Minuten (PKW ohne SoSi) entfernt.
    Es ist auch nicht erforderlich einen 2. Rettungsweg zu haben.
    Es reicht ein Rettungsweg, wenn dieser über einen "Sicherheitstreppenraum" führt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Es ist auch nicht erforderlich einen 2. Rettungsweg zu haben.
    Es reicht ein Rettungsweg, wenn dieser über einen "Sicherheitstreppenraum" führt.
    Das stimmt.
    Rein aus der Erfahrung ist es bei Gebäuden dieser Art eher so, dass sie nicht über einen solchen Treppenraum verfügen.

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