
Zitat von
marka
Danke, aber Du scheinst folgenden Satz in meinem Beitrag überlesen zu haben:
Ist doch eindeutig, oder?
Wichtig ist, dass man selbst im Einsatzfall auf dem Weg von der Wache zum Einsatzort ausschließlich Sonderrechte hat, da einem die in § 38 StVO vorgeschriebenen Kennzeichnungen Rundumkennlicht und Einsatzfolgetonhorn fehlen.
Ohne die gibt's kein Wegerecht!