Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
Danke, aber Du scheinst folgenden Satz in meinem Beitrag überlesen zu haben:

Ist doch eindeutig, oder?

Wichtig ist, dass man selbst im Einsatzfall auf dem Weg von der Wache zum Einsatzort ausschließlich Sonderrechte hat, da einem die in § 38 StVO vorgeschriebenen Kennzeichnungen Rundumkennlicht und Einsatzfolgetonhorn fehlen.
Ohne die gibt's kein Wegerecht!
Naja aber auf dem weg von der Wache zum Einsatzort fährt man für gewöhnlich mit so nem roten auto mit Blaulicht und so nem lauten Horn;)is bei uns in der Feuerwehr zumindest so üblich....weiß ja net wie des bei euch gehandelt wird:D