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Thema: FEUERWEHR IM EINSATZ Kennzeichnung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Die Feuerwehr hat Sonderrechte nach StVO, bei der SEG sind es nur die Fahrzeuge der SEG, die Sonderrechte in Anspruch nehmen können. "Die Fahrzeuge des Rettungsdienst" (die SEG fährt idR. als Unterstützung des RD - im KatS-Fall sieht das anders aus!) ist wohl eindeutig. Da zählen nur die Fahrzeuge,die laut Zulassungsbescheinigung auf den RD zugelassen sind.
    Nicht jede SEG fährt mit Fahrzeugen des "Rettungsdienstes" (was das letztendlich ist, bestimmen die jeweiligen Landesgesetze).
    Und dann kommen wir zum lustigen Fall: Wegerechte ja, Sonderrechte nein.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  2. #2
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    Da eine SEG ein Mittel des Rettungsdienstes ist, haben alle SEG-Fahrzeuge auch entsprechend Sonderrechte - auch wenn sie sich dabei nicht der typischen Fahrzeuge des RD bedient.
    Meist werden ja Fahrzeuge des KatSchutzes verwendet. Und auch die haben sowohl Sonderrecjhte sowohl nach §35 als auch nach §38 StVO.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Da eine SEG ein Mittel des Rettungsdienstes ist, haben alle SEG-Fahrzeuge auch entsprechend Sonderrechte - auch wenn sie sich dabei nicht der typischen Fahrzeuge des RD bedient.
    Meist werden ja Fahrzeuge des KatSchutzes verwendet. Und auch die haben sowohl Sonderrecjhte sowohl nach §35 als auch nach §38 StVO.
    Eine SEG ist nur dann ein Mittel des Rettungsdienstes, wenn die entsprechenden Landesgesetze dies vorsehen.
    Sonst durchaus ACK.
    Wobei sich unter Umständen dann wieder die Frage nach "zur Erfüllung ... dringend geboten" stellt ... :)
    Aber das ist ja der Vorteil, bei einem Fahrzeug mit entsprechender Licht/Ton-Einrichtung wird kaum jemand nachfragen ... :)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Da eine SEG ein Mittel des Rettungsdienstes ist, haben alle SEG-Fahrzeuge auch entsprechend Sonderrechte - auch wenn sie sich dabei nicht der typischen Fahrzeuge des RD bedient.
    Meist werden ja Fahrzeuge des KatSchutzes verwendet. Und auch die haben sowohl Sonderrecjhte sowohl nach §35 als auch nach §38 StVO.
    Sonderrechte sind, außer beim Rettungsdienst, nicht an Fahrzeuge gebunden. Da SEGn aber im Regelfall Einheiten des KatSchutzes sind welche im Rahmen des erweiterten KatSchutzes tätig werden, sind wir wieder bei §35 Abs.1 StVO...

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