Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)
Da eine SEG ein Mittel des Rettungsdienstes ist, haben alle SEG-Fahrzeuge auch entsprechend Sonderrechte - auch wenn sie sich dabei nicht der typischen Fahrzeuge des RD bedient.
Meist werden ja Fahrzeuge des KatSchutzes verwendet. Und auch die haben sowohl Sonderrecjhte sowohl nach §35 als auch nach §38 StVO.
Eine SEG ist nur dann ein Mittel des Rettungsdienstes, wenn die entsprechenden Landesgesetze dies vorsehen.
Sonst durchaus ACK.
Wobei sich unter Umständen dann wieder die Frage nach "zur Erfüllung ... dringend geboten" stellt ... :)
Aber das ist ja der Vorteil, bei einem Fahrzeug mit entsprechender Licht/Ton-Einrichtung wird kaum jemand nachfragen ... :)
Beste Grüße, Udo
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