Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Da eine SEG ein Mittel des Rettungsdienstes ist, haben alle SEG-Fahrzeuge auch entsprechend Sonderrechte - auch wenn sie sich dabei nicht der typischen Fahrzeuge des RD bedient.
Meist werden ja Fahrzeuge des KatSchutzes verwendet. Und auch die haben sowohl Sonderrecjhte sowohl nach §35 als auch nach §38 StVO.
Sonderrechte sind, außer beim Rettungsdienst, nicht an Fahrzeuge gebunden. Da SEGn aber im Regelfall Einheiten des KatSchutzes sind welche im Rahmen des erweiterten KatSchutzes tätig werden, sind wir wieder bei §35 Abs.1 StVO...