
Zitat von
Mr. Blaulicht
Da eine SEG ein Mittel des Rettungsdienstes ist, haben alle SEG-Fahrzeuge auch entsprechend Sonderrechte - auch wenn sie sich dabei nicht der typischen Fahrzeuge des RD bedient.
Meist werden ja Fahrzeuge des KatSchutzes verwendet. Und auch die haben sowohl Sonderrecjhte sowohl nach §35 als auch nach §38 StVO.