
Zitat von
funkereinsteiger
Also erstmals Feuerwehrmitglieder haben im Alarmfall keine Sonderrechte.
So pauschal gesagt, mit Verlaub, Unsinn.
Der Knackpunkt, der beim Thema Sonderrechte sehr gerne übersehen wird, ist der Satzteil "... zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ..."
Sprich, die Inanspruchnahme von Sonderrechten, also die vorsätzliche Mißachtung der Regelungen der Straßenverkehrsordnung ist nur dann zulässig, wenn ohne die Übertretung die Erfüllung des Auftrages vollständig vereitelt würde!
Genau dieser Punkt wird von den Gerichten unter dem Begriff "Verhältnismäßigkeit" geprüft.
Und genau die ist unter dem genannten Aspekt nunmal in den meisten Fällen einfach nicht gegeben.
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)