Nunja, für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges und eine angemessene Fahrweise ist im Endeffekt immer der Fahrer verantwortlich.
Man sollte fairerweise dazu sagen, dass es immer mal wieder Gerichte gibt, die den §35 StVO so auslegen, dass sich die Sonderrechte nur auf die Feuerwehrfahrzeuge beziehen. Selbst höhere Instanzen schmeißen munter Sonder- und Wegerechte durcheinander. Die sind zwar in der Minderheit, das nützt einem aber nichts, wenn man an einen solchen Richter gerät.