Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
Aber dann darf man auch nicht viel schneller wie 50 km/h fahren, weil sonst die Teile sich verselbstständigen. Und wenn es nass ist, oder wie jetzt es noch etwas Eis auf dem Fahrzeugdach hat, halten sie überhaupt nicht.
Nunja, für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges und eine angemessene Fahrweise ist im Endeffekt immer der Fahrer verantwortlich.

Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Falsch, falsch, falsch.
Man sollte fairerweise dazu sagen, dass es immer mal wieder Gerichte gibt, die den §35 StVO so auslegen, dass sich die Sonderrechte nur auf die Feuerwehrfahrzeuge beziehen. Selbst höhere Instanzen schmeißen munter Sonder- und Wegerechte durcheinander. Die sind zwar in der Minderheit, das nützt einem aber nichts, wenn man an einen solchen Richter gerät.