Zitat von Tus-bw nur dann zulässig, wenn ohne die Übertretung die Erfüllung des Auftrages vollständig vereitelt würde! Nein, "nicht oder nicht rechtzeitig" lautet m. W. die übliche Formulierung.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Foren-Regeln