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Thema: FEUERWEHR IM EINSATZ Kennzeichnung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ja.
    Allerdings heißt das nicht, dass du dadurch andere in ihren Rechten beschränken und/oder gefährden darfst.
    Beispiel für ein solches Sonderrecht: Abstellen im Halteverbot.


    Keine, die nicht
    - bescheuert aussehen würde und
    - unnütz wäre (da, siehe oben, deine Sonderrechte niemanden interessieren und interessieren brauchen).

    Ansonsten: Suchfunktion "Sonderrechte", und dann überlegen, was du da als Radfahrer überhaupt brauchen könntest, und welchen Nutzen es überhaupt hätte (das kann man aber abkürzen: keinen.)
    das is ma ne antwort:)
    gut wenn es "nur" so etwas ist wie im halte verbot zu parken wozu hat man denn dann überhaupt Sonderrechte als Feuerwehrangehöriger?! erscheint mir irgendwie etwas sinnlos...naja oke


    über die antwort "interessieren und interessieren brauchen" könnte ich mich allerdings aufregen...es gibt sicherlich genug menschen in diesem land, die freiwillig platz machen wenn sie sehen dass ein feuerwehrangehörige eilig zum feuerwehrhaus muss weshalb braucht es sie dann nicht interessieren?!es geht schließlich um die abwendung einer gefahr gegeüber eines menschenlebens und wenn wir schon soweit sind dass es andere nicht zu interessieren braucht...wozu gibt es dann soetwas wie feuerwehr?!?!?!
    was des andere angeht...ich wollte lediglich wissen ob jemand so etwas kennt und nicht wie es aussieht...naja egal was man hier zu fragen hat es scheint immer antworten zu kommen die net wirklich weiterhelfen...sondern nur zu "bösem blut" führen...

  2. #2
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  3. #3
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  4. #4
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    welche Sonderrechte willst du denn in Anspruch nehmen?
    ist doch eh jeder andere schneller als du auf dem Fahrrad,oder??

  5. #5
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    Das Recht eine rote Ampel überfahren zu dürfen? (Soll es auch für Fußgänger und Fahrradfahrer geben) Oder eine Einbahnstraße in falscher Richtung zu befahren? Oder ne Fußgängerzone? Oder den Radweg auf der falschen Seite zu benutzen. Oder..

    Ich meine jetzt so prinzipiell. Dass das viele auch ohne Einsatz machen, ist mir durchaus bewusst :p
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  6. #6
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    also alles was eh jeder Radfahrer eh meistens macht ;)
    dafür brauch ich kein Schild am Rad :)))))

  7. #7
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    Paffenholz hat es mit seinem Foto schon ganz gut getroffen, denke ich ;-)

    Also ich hab für Einsatzfälle eine Warnweste mit einem "Feuerwehr" Rückenschild hinten drauf. Das dient dem Zweck, dass ich in der Dunkelheit besser gesehen werde und dass die Leute eventuell etwas mehr Verständniss haben, wenn ich eilig über die rote Fußgängerampel fahre.
    Ein sinnvolles Mittel ist sicherlich auch ein sog. "Fahrradhelm". Wenn du tatsächlich von deinen Sonderrechten gebrauch machen möchtest, würde ich dir den nur wärmstens empfehlen!
    Diese Sonderrechte sind aber als Radfahrer nur sehr beschränkt. Ich würde dir empfehlen als Radfahrer vorsichtig zu fahren. Du ziehst den kürzeren, auch mit Sonderrechten.

    Was Überhose meint ist, dass es den Leuten im Prinzip recht egal ist, dass du den Radweg falschrum längs fährst, weil du einen Feuerwehreinsatz hast, deswegen ist es eigentlich unnötig. Das Gleiche gilt für das Auto. Dort darfst du sowieso nur Sonderrechte anwenden, wenn du dabei keinen anderen Verkehrsteilnehmer beeinträchtigst.

  8. #8
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    sehr nützliche info vielen dank:)

    Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
    welche Sonderrechte willst du denn in Anspruch nehmen?
    ist doch eh jeder andere schneller als du auf dem Fahrrad,oder??
    naja also grundsätzlich will ich keine in anspruch nehmen weil ich eh mit dem fahrrad unterwegs bin und eh nur nebenstraßen fahre im einsatzfall (zumindest von zu hause aus...) mit dem fahrrad bin ich recht schnell...ich erreiche immer das erste auto das raus geht also sag nich ich wäre langsam;):)

    das mit dem schild war eher in die richtung gemeint dass die anderen sehen dass ich im einsatz bin und dann vllt. verstehen weshalb ich sie zum beispiel mal auf dem bürgersteig rechts überhole oder so...aber naja is ja auch egal...
    das feuerwehrfahrrad wird wohl eher nicht zugelassen sein oder?:D

  9. #9
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    genau das meinte ich, wenn mich ein Fahrrad rechts auf dem Bürgersteig überholt,dann ist das eher normal als was besonderes. deshalb brauchst du dabei sicher keine Kennzeichnung.

  10. #10
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    also bei uns in der feuerwehr nutzen einige ein motorrad um zur feuerwehr zu kommen... die tragen alle ne warnweste mit aufschrift "feuerwehr" und vorne an der scheibe auch was mit feuerwehr, laut dere erfahrung bringt das einiges...

    einige erzählen zum beispiel, das autos halte obwohl sie vorfahrt haben, autos an der roten ampel stehen bleiben und sie vorbeiwinken...

    natürlich trotzdem vorsichtig fahren, aber laut deren bringt es wirklich was...


    mfg flo

    p.s. das mit den blöden antworten kenn ich, einfach ignorieren ;-)

  11. #11
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    Du hast rechtlich gesehen Sonderrechte NUR du kannst diese NICHT kenntlich machen, da SONDERRECHTE nur mit Blaulicht und SoSi in Anspruch genommen werden dürfen. Was sagt uns das?! Wenn du einen VU Pers verursachst, wenn du im privaten Fahrzeug zum FH fährst und der POL noch sagst, du hast deine sonderrechte in Anspruch genommen wirste gleich nochmal härter bestraft.

    Des weiteren das anbrinegn von sogennanten Dachschilder wie z.B. "Feuerwehr im Einsatz" sind desweiteren verboten, es sei den das Schildbesitzt eine Zulassung im Straßenverkehr und ganz wichtig!!! Das muss eingetragen werden--> sonst Strafe und Ärger

    So ist es in BW

    JAck

  12. #12
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    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    gut wenn es "nur" so etwas ist wie im halte verbot zu parken wozu hat man denn dann überhaupt Sonderrechte als Feuerwehrangehöriger?! erscheint mir irgendwie etwas sinnlos...naja oke
    Es gibt Gerätehäuser, da wurden extra deshalb rundherum Halteverbote angelegt, die dann im Einsatzfall als Parkplatz für die Einsatzkräfte genutzt werden.

    Und ja, Sonderrechte können auch mehr beinhalten. Meinetwegen auch maßvolle Geschwindigkeitsübertretungen, oder Überfahren eines Stopschildes ohne vollständiges Stehen. Aber immer unter dem Aspekt: Der Fahrer nutzt ein Sonderrecht, niemand sonst wird dadurch tangiert/gefährdet.

    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    über die antwort "interessieren und interessieren brauchen" könnte ich mich allerdings aufregen...es gibt sicherlich genug menschen in diesem land, die freiwillig platz machen wenn sie sehen dass ein feuerwehrangehörige eilig zum feuerwehrhaus muss weshalb braucht es sie dann nicht interessieren?!
    Es braucht sie deswegen nicht zu interessieren, weil sich dadurch an ihrer Rechtslage nichts ändert, und es schnell zu Fehlinterpretationen kommen kann.
    Beispiel: Du kommst mit einem Fahrrad, wie auch immer erkennbar auf "Feuerwehrfahrt". Ein Fussgänger denkt, er muss dir Platz machen, und verletzt sich dabei. Dann bist du erstens mit dran, und zweitens hast du damit nicht wirklich jemandem geholfen, im Gegenteil.

    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    es geht schließlich um die abwendung einer gefahr gegeüber eines menschenlebens und wenn wir schon soweit sind dass es andere nicht zu interessieren braucht...wozu gibt es dann soetwas wie feuerwehr?!?!?!
    Um Menschenleben geht es bei wievielen Prozent der Feuerwehreinsätze? Wenn man so argumentiert, macht man sich schnell unglaubwürdig!

    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    was des andere angeht...ich wollte lediglich wissen ob jemand so etwas kennt und nicht wie es aussieht...naja egal was man hier zu fragen hat es scheint immer antworten zu kommen die net wirklich weiterhelfen...sondern nur zu "bösem blut" führen...
    Manchmal steckt mehr hinter "bösen Antworten", als man glaubt (siehe oben) - und manchmal wird eine Antwort nur deshalb böse, weil sie nicht das trifft, was der Fragende gerne lesen würde...

  13. #13
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    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    das is ma ne antwort:)
    gut wenn es "nur" so etwas ist wie im halte verbot zu parken wozu hat man denn dann überhaupt Sonderrechte als Feuerwehrangehöriger?! erscheint mir irgendwie etwas sinnlos...naja oke
    Naja, in §35 STVO steht

    1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
    Da steht erst mal was von Feuerwehr, damit sind auch (und vor Allem) die roten Autos mit den blauen Lichtern aufm Dach gemeint. Dass "Feuerwehr" auch auf Einsatzkräfte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus zutrifft, wurde von Gerichten so ausgelegt.
    hallo :E

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