Ergebnis 1 bis 15 von 127

Thema: FEUERWEHR IM EINSATZ Kennzeichnung

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    nur dann zulässig, wenn ohne die Übertretung die Erfüllung des Auftrages vollständig vereitelt würde!
    Nein, "nicht oder nicht rechtzeitig" lautet m. W. die übliche Formulierung.

  2. #2
    Registriert seit
    16.05.2010
    Beiträge
    83
    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    Das ist kein Unsinn man kann sich ohne Blaulicht oder Martinshorn keine Sonderwegerechte verschaffen. Wenn du bei Rot über die Ampel fährst oder andere Gesetze der StVo brichst, ist das dein Problem und du kannst nicht auf die Ausrede:"..ich hatte einen Feuerwehreinsatz.." zurückgreifen.
    gibt es so etwas wie sonderwegerechte?:D
    ich kenne entweder sonderrechte oder wegerechte aber sonderwegerechte hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört:D

  3. #3
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    gibt es so etwas wie sonderwegerechte?:D
    ich kenne entweder sonderrechte oder wegerechte aber sonderwegerechte hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört:D
    Siehst ...
    Und ich kenn Wegerechte nur in einer anderen Hinsicht.
    Ein Wegerecht im Bezug auf die StVO gibt es nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
    Registriert seit
    18.10.2010
    Beiträge
    382
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Siehst ...
    Und ich kenn Wegerechte nur in einer anderen Hinsicht.
    Ein Wegerecht im Bezug auf die StVO gibt es nicht.
    Teils, teils.

    Der Begriff "Wegerecht" existiert in der StVO in der Tat nicht.

    Wenn man aber mal etwas genauer recherchiert, findet man unter Anderem folgenden Wikipedia-Artikel: Wegerecht (Straßenverkehrsrecht)

    Und dies schlägt sich entsprechend auch in der Rechtsprechung nieder.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  5. #5
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Wenn man aber mal etwas genauer recherchiert, findet man unter Anderem folgenden Wikipedia-Artikel: Wegerecht (Straßenverkehrsrecht)
    Genauer recherchieren?
    Und dann bei Wiki nachlesen?
    Sorry, aber das ist mit verlaub lächerlich.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
    Registriert seit
    18.12.2009
    Beiträge
    153
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Nein, "nicht oder nicht rechtzeitig" lautet m. W. die übliche Formulierung.
    Ist abhängig von dem jeweiligen Verkehrsrechtler ... :)
    Wobei die Tendenz aktuell eher in Richtung "vollständig vereitelt" geht.

    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    Das ist kein Unsinn man kann sich ohne Blaulicht oder Martinshorn keine Sonderwegerechte verschaffen. Wenn du bei Rot über die Ampel fährst oder andere Gesetze der StVo brichst, ist das dein Problem und du kannst nicht auf die Ausrede:"..ich hatte einen Feuerwehreinsatz.." zurückgreifen.
    Ich darf es dir kurz erklären:
    Sonderrechte ("legaler" Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung) und Blaulicht/Horn (Alle anderen haben sofort Platz zu machen) sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe und haben absolut nichts miteinander zu tun.

    Es gibt Fahrzeuge, die Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, ohne über Blaulicht/Horn zu verfügen (z.B. Zivilstreifen des Zoll); und es gibt Fahrzeuge, die über Blaulicht/Horn verfügen, aber dennoch keine Sonderrechte in Anspruch nehmen können (z.B. Notfallfahrzeuge der Energieversorger). Und es gibt Fahrzeuge, die dürfen beides (z.B. Rettungsdienst).

    Was "die Feuerwehr" und damit auch der Feuerwehrmann /- frau darf, hängt nicht zuletzt auch von dem jeweiligen Bundesland ab. Die Bundesländer sind für die Interpretation der StVO zuständig und es gibt ein paar Bundesländer, die der Meinung sind, das der einzelne Feuerwehrmann /-frau keine Sonderrechte in Anspruch nehmen können, weil die Voraussetzungen dafür generell fehlen.
    Geändert von Tus-bw (27.12.2010 um 17:26 Uhr)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  7. #7
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Ist abhängig von dem jeweiligen Verkehrsrechtler ... :)
    Wobei die Tendenz aktuell eher in Richtung "vollständig vereitelt" geht.
    Das wäre dann aber auch für Einsatzfahrzeuge recht problematisch.

  8. #8
    Registriert seit
    18.10.2010
    Beiträge
    382
    Zitat Zitat von §38 StVO
    1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
    In sofern dürfte fast jeder Einsatz mit Wegerecht begründbar sein.

    Denn irgendwie geht es doch immer um Verhinderung zumindest von größeren Sachschäden (Schadensfeuer, Verhinderung der Ausbreitung --> Siehe Gefahrenmatrix...)
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  9. #9
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    In sofern dürfte fast jeder Einsatz mit Wegerecht begründbar sein.
    Denn irgendwie geht es doch immer um Verhinderung zumindest von größeren Sachschäden (Schadensfeuer, Verhinderung der Ausbreitung --> Siehe Gefahrenmatrix...)
    Ab wann ist denn ein Sachwert "bedeutend"?

  10. #10
    Registriert seit
    18.12.2009
    Beiträge
    153
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ab wann ist denn ein Sachwert "bedeutend"?
    Gute Frage ... aus gesellschaftlicher, wirtschaftlicher oder individueller Sicht?
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  11. #11
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Gute Frage ... aus gesellschaftlicher, wirtschaftlicher oder individueller Sicht?
    Mir ist das wurscht. Aber wenn jemand schreibt, dass u.a. damit so ziemlich jeder Einsatz als Wegerechtsfall begründbar ist, wird er wohl eine Definition haben ;-)

  12. #12
    Registriert seit
    18.12.2009
    Beiträge
    153
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das wäre dann aber auch für Einsatzfahrzeuge recht problematisch.
    Teils durchaus (Beispiel: Alarmierung einer Verpflegungsgruppe, die mit "Blau" anfährt).
    "Notfalls" bleibt dir halt noch § 38 StVO i.V.m. § 16 OwiG für die entsprechenden Fahrzeuge.

    Der Interpretationshorizont ist in beiden Fällen sehr weit ... :)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •