Teils, teils.
Der Begriff "Wegerecht" existiert in der StVO in der Tat nicht.
Wenn man aber mal etwas genauer recherchiert, findet man unter Anderem folgenden Wikipedia-Artikel: Wegerecht (Straßenverkehrsrecht)
Und dies schlägt sich entsprechend auch in der Rechtsprechung nieder.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)