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Thema: FEUERWEHR IM EINSATZ Kennzeichnung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    Also erstmals Feuerwehrmitglieder haben im Alarmfall keine Sonderrechte.
    So pauschal gesagt, mit Verlaub, Unsinn.

    Der Knackpunkt, der beim Thema Sonderrechte sehr gerne übersehen wird, ist der Satzteil "... zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ..."

    Sprich, die Inanspruchnahme von Sonderrechten, also die vorsätzliche Mißachtung der Regelungen der Straßenverkehrsordnung ist nur dann zulässig, wenn ohne die Übertretung die Erfüllung des Auftrages vollständig vereitelt würde!

    Genau dieser Punkt wird von den Gerichten unter dem Begriff "Verhältnismäßigkeit" geprüft.
    Und genau die ist unter dem genannten Aspekt nunmal in den meisten Fällen einfach nicht gegeben.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  2. #2
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    So pauschal gesagt, mit Verlaub, Unsinn.
    Das ist kein Unsinn man kann sich ohne Blaulicht oder Martinshorn keine Sonderwegerechte verschaffen. Wenn du bei Rot über die Ampel fährst oder andere Gesetze der StVo brichst, ist das dein Problem und du kannst nicht auf die Ausrede:"..ich hatte einen Feuerwehreinsatz.." zurückgreifen.

  3. #3
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    Lieber funkereinsteiger,

    bitte informiere Dich bitte hier im Forum oder in den entsprechenden Gesetzestexten und den dazugehörigen Kommentaren, was genau Sonderrechte sind, wer sie unter welchen Umständen wahrnehmen darf und was derjenige dabei beachten muss.

    Mit Deinem Halbwissen kommen leider nur Halbwahrheiten heraus, und damit ist niemandem geholfen - ganz im Gegenteil.

    Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator

  4. #4
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    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    Das ist kein Unsinn man kann sich ohne Blaulicht oder Martinshorn keine Sonderwegerechte verschaffen. Wenn du bei Rot über die Ampel fährst oder andere Gesetze der StVo brichst, ist das dein Problem und du kannst nicht auf die Ausrede:"..ich hatte einen Feuerwehreinsatz.." zurückgreifen.
    Du hast auf dem Weg zum Gerätehaus oder vom Gerätehaus mit dem privaten PKW im Falle einer Alarmierung Sonderrechte (http://bundesrecht.juris.de/stvo/__35.html).

    Ich selbst bin sowohl in NRW, als auch in Schleswig-Holstein schon mehrfach auf dem Weg zum/zur Wache/Gerätehaus/Einsatzstelle in meinem privaten PKW geblitzt worden. Dabei handelte es sich zwei Mal um eine Geschwindigkeitsüberschreitung und ein Mal um einen Rotlichtverstoß.

    Ich habe vor meinem Widerspruch bei der Einsatzleitstelle jeweils die Tagebuch-/Einsatznummer erfragt und eine mögliche Anfrage der Straßenverkehrsbehörde angekündigt.

    Dann in den Widerspruch die Einsatznummer und -details genannt.

    Alle Verfahren wurden eingestellt!
    Begründung: Rechtmäßige Inanspruchnahme von Sonderrechten gem. § 35 StVO ohne Gefährdung sonstiger Verkehrsteilnehmer.

    Bedeutet übersetzt:
    War schon OK, ist ja nichts passiert.

    Soll heißen:
    So lange die Verstöße gegen die StVO ohne Gefährdung Dritter und ohne Konsequenzen (Unfall) bleiben, dürfen Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren Sonderrechte in Anspruch nehmen.

    Logisch, dass man da nicht mit 90 durch eine geschlossene Ortschaft (oder gar 30er Zone vor einem Kindergarten) brettert, und auch nicht ungebremst bei rot in die Kreuzung rast.
    Es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen an.

    Noch Fragen?
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  5. #5
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Du hast auf dem Weg zum Gerätehaus oder vom Gerätehaus mit dem privaten PKW im Falle einer Alarmierung Sonderrechte (http://bundesrecht.juris.de/stvo/__35.html).

    Ich selbst bin sowohl in NRW, als auch in Schleswig-Holstein schon mehrfach auf dem Weg zum/zur Wache/Gerätehaus/Einsatzstelle in meinem privaten PKW geblitzt worden. Dabei handelte es sich zwei Mal um eine Geschwindigkeitsüberschreitung und ein Mal um einen Rotlichtverstoß.

    Ich habe vor meinem Widerspruch bei der Einsatzleitstelle jeweils die Tagebuch-/Einsatznummer erfragt und eine mögliche Anfrage der Straßenverkehrsbehörde angekündigt.

    Dann in den Widerspruch die Einsatznummer und -details genannt.

    Alle Verfahren wurden eingestellt!
    Begründung: Rechtmäßige Inanspruchnahme von Sonderrechten gem. § 35 StVO ohne Gefährdung sonstiger Verkehrsteilnehmer.

    Bedeutet übersetzt:
    War schon OK, ist ja nichts passiert.

    Soll heißen:
    So lange die Verstöße gegen die StVO ohne Gefährdung Dritter und ohne Konsequenzen (Unfall) bleiben, dürfen Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren Sonderrechte in Anspruch nehmen.

    Logisch, dass man da nicht mit 90 durch eine geschlossene Ortschaft (oder gar 30er Zone vor einem Kindergarten) brettert, und auch nicht ungebremst bei rot in die Kreuzung rast.
    Es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen an.

    Noch Fragen?
    Das sage(schreibe) ich ja die ganze Zeit:
    Solange du keine anderern Personen gefärdest, geht das ja, aber nur mal so nebenbei, wo steht in dem Text genau das Angehörige einer Hilfsorganisation bei einem Einsatzfall Sonderrechte im Straßenverkehr haben.

  6. #6
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    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    wo steht in dem Text genau das Angehörige einer Hilfsorganisation bei einem Einsatzfall Sonderrechte im Straßenverkehr haben.
    Gefährden darfst du nie jemanden, auch nicht mit nem SoSi Fahrzeug.
    Nicht Angehöriger einer HiOrg.
    Also keine RDler zB.
    Aber eben unter anderem die Feuerwehr und die Feuerwehr ist jeder FM im Einsatzfall und der beginnt zum Zeitpunkt der Alarmierung.
    Die Sonderrechte für Feuerwehr und Pol sind hingegen zum Rettungsdienst nicht an Fahrzeuge gebunden, sondern an Personen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    ..., wo steht in dem Text genau das Angehörige einer Hilfsorganisation bei einem Einsatzfall Sonderrechte im Straßenverkehr haben.
    §35 StVO, Abs. 1, Worte 13 und 14 : der Katastrophenschutz,...

    Voraussetzung ist natürlich, dass die HiOrg
    1. im KatS eingegunden ist, und
    2. ebendiese Einheit auch zum Kat.- Alarm gerufen wurde.

    Ansonsten ist's Essig mit Sonderrechten für HiOrg- Angehörige PUNKT.
    SICHERN - MELDEN - HELFEN
    JA zum Motorsport

  8. #8
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    also hatte ich doch recht

  9. #9
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    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    also hatte ich doch recht
    Nein hast du nicht.
    Denn ein RDler der als Rufbereitschaft alarmiert wird, oder Wasser bzw DLRG zum Taucheinsatz haben auf den Weg zur Unterkunft definitiv keine Sonderrechte.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    also hatte ich doch recht
    Womit willst du recht gehabt haben?
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  11. #11
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    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    Das ist kein Unsinn man kann sich ohne Blaulicht oder Martinshorn keine Sonderwegerechte verschaffen. Wenn du bei Rot über die Ampel fährst oder andere Gesetze der StVo brichst, ist das dein Problem und du kannst nicht auf die Ausrede:"..ich hatte einen Feuerwehreinsatz.." zurückgreifen.
    Ich glaube, wir müssen bei Dir noch früher ansetzen: Überlege Dir bitte mal den Unterschied zwischen einer Hilfsorganisation und einer Feuerwehr.
    Setze die Ergebnisse Deiner Überlegung in Bezug auf den §´§ 35, 38 StVO und ziehe daraus Deine Konsequenzen.

    Nochmals zum Mitschreiben für alle:

    Der § 35 regelt die Beziehung zwischen dem Bürger und dem Staat - Dritte kommen nicht vor: Wenn jemand Sonderrechte in Anspruch nimmt und sich dafür über Paragrafen der StVO hinwegsetzt, darf er nicht bestraft werden, wenn dies notwendig war.

    Der § 38 regelt die Beziehung zwischen Einsatzfahrer (mit Horn und Licht!) und dem übrigen Verkehr: Dieser hat dem Einsatzfahrzeug umgehend Platz zu machen.

    Die einzelnen Bedingungen stehen in den einzelnen Paragrafen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #12
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ich glaube, wir müssen bei Dir noch früher ansetzen ...
    Komm, entspann dich ... :)

    Im Grunde kann "funkeinsteiger" nichts dafür, wenn es an qualifizierter und erforderlicher Schulung und Unterweisung fehlt.

    Da muss einigen anderen in den A**** getreten werden ...
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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  13. #13
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Gefährden darfst du nie jemanden, auch nicht mit nem SoSi Fahrzeug.
    Nicht Angehöriger einer HiOrg.
    Also keine RDler zB.
    Aber eben unter anderem die Feuerwehr und die Feuerwehr ist jeder FM im Einsatzfall und der beginnt zum Zeitpunkt der Alarmierung.
    Die Sonderrechte für Feuerwehr und Pol sind hingegen zum Rettungsdienst nicht an Fahrzeuge gebunden, sondern an Personen.
    also beim RD sind die sonderrechte fahrzeug gebunden bei POL und FW Personengebunden?!

    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Ich habe bei der Feuerwehr schon einige Lehrgänge absolviert. Auch im Rahmen der "normalen" Übungsabende habe ich schon etliche Vorträge gehört, u.A. auch zu dem Thema Sonder- und Wegerecht bei Angehörigen der Freiw. Feuerwehren. Dieser Vortrag wurde von gemeinsam von einem Herren des Landesfeuerwehrverbandes (damals NRW, das war Ende der 80er, Anfang der 90er) und einem Polizeihauptkommissar abgehalten. Da sich in diesen Punkten (§§ 35 & 38 StVO) seitdem die Straßenverkehrsordnung nicht geändert hat, gehe ich nach wie vor von einer unveränderten Lage aus.

    Beide Herren erklärten, dass Einsatzkräfte im privaten KFZ auch auf dem Weg zur Wache/Unterkunft/Gerätehaus schon Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, wenn eine Alarmierung ihrer Einheit vorliegt.

    Sonderrechte sind unabhängig von irgendwelchen Fahrzeugkennzeichnungen. Diese Dachaufsetzer und Fensterschilder mögen zwar zur Stärkung des Ego beitragen, steigern jedoch keinesfalls die rechtliche Position des Fahrers/Halters, geschweige denn die Sicherheit im Straßenverkehr.
    Man darf nie vergessen, dass andere Verkehrsteilnehmer aufgrund fehlender akustischer Warnung (Martinshorn) nicht damit rechnen müssen/können, dass in diesem Moment ein anderer Verkehrsteilnehmer für sich Sonderrechte beansprucht.

    Man muss also auf alle Fälle abwägen, in wieweit die Inanspruchnahme von Sonderrechten den Einsatzerfolg steigert.

    Ausnahmen bestehen, wenn aus dem Einsatzstichwort, welches während der Alarmierung übermittelt wird (damals als Sprachdurchsage, bin schon etwas älter...), eindeutig hervorgeht, dass keine Gefahr für Leib und Leben oder bedeutende Sachwerte besteht.

    Sonderrechte beziehen sich auf Einsatz- und Privatfahrzeuge, Wegerecht ausschließlich auf Einsatzfahrzeuge mit blauem Rundumkennlicht und Einsatzfolgetonhorn.

    Beispiele:
    • "Katze auf Baum" --> Weder Sonder-, noch Wegerecht (Er grinste damals und meinte, dass mann abhängig von der Rasse sicher darüber diskutieren könnte)
    • Wohnhausbrand mit und/oder ohne vermisste Person(en) --> Sonder- und Wegerecht (Ein Wohnhaus stellt für den Eigentümer bzw. die Bank einen bedeutenden Sachwert dar, daher sei Sonder-/Wegerecht auch ohne vermisste Person(en) begründ- und vertretbar und entsprechend zulässig)
    • Schneebruch bei Bäumen/umgestürzte Bäume --> Definitiv keine Sonderrechte/Wegerecht
    • VU mit eingeklemmter/n Person(en) --> klar Sonder- und Wegerecht
    • Ins Eis eingebrochene Person(en) --> klar Sonder- und Wegerecht


    Es würde mich auch wundern, dass sonst meine OWI-Verfahren mit der schon zitierten Begründung eingestellt worden sind.

    ich finde diesen beitrag sehr hilfreich muss ich ehrlich sagen der bringt mich persönlich weiter in meinem verständnis ob ich jetzt sonderrechte aufm dem weg zum Gerätehaus in anspruch nehmen darf oder nicht^^danke dafür;)

  14. #14
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    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    also beim RD sind die sonderrechte fahrzeug gebunden bei POL und FW Personengebunden?!
    Richtig...
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    also beim RD sind die sonderrechte fahrzeug gebunden bei POL und FW Personengebunden?!
    Nicht personengebunden sondern organisationsgebunden. Bei der Feuerwehr spielt jetzt auch noch die Landesgesetzgebung eine Rolle, sprich, wie ist dort die Organisation "Feuerwehr" definiert ...

    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    ich finde diesen beitrag sehr hilfreich muss ich ehrlich sagen der bringt mich persönlich weiter in meinem verständnis ob ich jetzt sonderrechte aufm dem weg zum Gerätehaus in anspruch nehmen darf oder nicht^^danke dafür;)
    Der Beitrag ist o.k., betrifft aber faktisch nur die Fahrt zum Einsatzort (nichts gegen die Kollegen vom VD, die sich teils wirklich Mühe bei den Unterweisungen geben).
    Eine Pauschalisierung der Gründe ist nicht möglich, da jeder Einsatz und jede Situation letztendlich individuell sind und somit eine pauschale Beurteilung nicht möglich ist.



    Wenn du nach einer Alarmierung zum Gerätehaus fährst, musst DU dich bei jeder einzelnen Übertretung fragen:

    Ist die Übertretung jetzt zwingend notwendig, um das Einsatzziel (Brandbekämpfung, Menschenrettung, ... ) zu erreichen?

    Und bei der Beantwortung dieser Frage muss ein klares, eindeutiges "JA" herauskommen.

    Denk daran: DU musst in der Regel nachweisen, das die Übertretung in der gewählten und praktizierten Form gerechtfertigt war!
    Geändert von Tus-bw (29.12.2010 um 10:57 Uhr)
    Beste Grüße, Udo
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