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Thema: FEUERWEHR IM EINSATZ Kennzeichnung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Aber dann darf man auch nicht viel schneller wie 50 km/h fahren, weil sonst die Teile sich verselbstständigen. Und wenn es nass ist, oder wie jetzt es noch etwas Eis auf dem Fahrzeugdach hat, halten sie überhaupt nicht.

  2. #2
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Aber dann darf man auch nicht viel schneller wie 50 km/h fahren, weil sonst die Teile sich verselbstständigen. Und wenn es nass ist, oder wie jetzt es noch etwas Eis auf dem Fahrzeugdach hat, halten sie überhaupt nicht.
    Nunja, für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges und eine angemessene Fahrweise ist im Endeffekt immer der Fahrer verantwortlich.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Falsch, falsch, falsch.
    Man sollte fairerweise dazu sagen, dass es immer mal wieder Gerichte gibt, die den §35 StVO so auslegen, dass sich die Sonderrechte nur auf die Feuerwehrfahrzeuge beziehen. Selbst höhere Instanzen schmeißen munter Sonder- und Wegerechte durcheinander. Die sind zwar in der Minderheit, das nützt einem aber nichts, wenn man an einen solchen Richter gerät.

  3. #3
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    Ärzte dürfen ja, nach Genehmigung mit diesen Dachaufsetzern fahren. Jedoch sind diese laut Aussage von einigen ärztlichen Kollegen nur sehr bedingt Einsatzfähig. Die meisten nutzen sie nicht mehr, weil sie eben nicht wirklich sinnvoll sind.

    FW-ler und sonstige Mitglieder einer Hi-Org dürfen die Dachaufsetzer nur im stehen verwenden.

  4. #4
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Aber dann darf man auch nicht viel schneller wie 50 km/h fahren, weil sonst die Teile sich verselbstständigen. Und wenn es nass ist, oder wie jetzt es noch etwas Eis auf dem Fahrzeugdach hat, halten sie überhaupt nicht.
    Komisch,
    auf meinem steht zugelassen bis 130km/h.

    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    FW-ler und sonstige Mitglieder einer Hi-Org dürfen die Dachaufsetzer nur im stehen verwenden.
    Und wo steht das?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Komisch, auf meinem steht zugelassen bis 130km/h.
    Finde ich sehr mutig vom Hersteller, das auch noch schriftlich zu geben .... Stichwort: Produkthaftung.

    Musst im Schadenfall halt nur nachweisen, das das Teil ganz gemäß den Herstellervorgaben befestigt war und du langsamer unterwegs warst ... :)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

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