Zitat von marka In sofern dürfte fast jeder Einsatz mit Wegerecht begründbar sein. Denn irgendwie geht es doch immer um Verhinderung zumindest von größeren Sachschäden (Schadensfeuer, Verhinderung der Ausbreitung --> Siehe Gefahrenmatrix...) Ab wann ist denn ein Sachwert "bedeutend"?
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