Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
In sofern dürfte fast jeder Einsatz mit Wegerecht begründbar sein.
Denn irgendwie geht es doch immer um Verhinderung zumindest von größeren Sachschäden (Schadensfeuer, Verhinderung der Ausbreitung --> Siehe Gefahrenmatrix...)
Ab wann ist denn ein Sachwert "bedeutend"?