Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Das wäre dann aber auch für Einsatzfahrzeuge recht problematisch.
Teils durchaus (Beispiel: Alarmierung einer Verpflegungsgruppe, die mit "Blau" anfährt).
"Notfalls" bleibt dir halt noch § 38 StVO i.V.m. § 16 OwiG für die entsprechenden Fahrzeuge.

Der Interpretationshorizont ist in beiden Fällen sehr weit ... :)