Ich glaube, wir müssen bei Dir noch früher ansetzen: Überlege Dir bitte mal den Unterschied zwischen einer Hilfsorganisation und einer Feuerwehr.
Setze die Ergebnisse Deiner Überlegung in Bezug auf den §´§ 35, 38 StVO und ziehe daraus Deine Konsequenzen.
Nochmals zum Mitschreiben für alle:
Der § 35 regelt die Beziehung zwischen dem Bürger und dem Staat - Dritte kommen nicht vor: Wenn jemand Sonderrechte in Anspruch nimmt und sich dafür über Paragrafen der StVO hinwegsetzt, darf er nicht bestraft werden, wenn dies notwendig war.
Der § 38 regelt die Beziehung zwischen Einsatzfahrer (mit Horn und Licht!) und dem übrigen Verkehr: Dieser hat dem Einsatzfahrzeug umgehend Platz zu machen.
Die einzelnen Bedingungen stehen in den einzelnen Paragrafen.
Gruß, Mr. Blaulicht