
Zitat von
firefighter93
also beim RD sind die sonderrechte fahrzeug gebunden bei POL und FW Personengebunden?!
Nicht personengebunden sondern organisationsgebunden. Bei der Feuerwehr spielt jetzt auch noch die Landesgesetzgebung eine Rolle, sprich, wie ist dort die Organisation "Feuerwehr" definiert ...

Zitat von
firefighter93
ich finde diesen beitrag sehr hilfreich muss ich ehrlich sagen der bringt mich persönlich weiter in meinem verständnis ob ich jetzt sonderrechte aufm dem weg zum Gerätehaus in anspruch nehmen darf oder nicht^^danke dafür;)
Der Beitrag ist o.k., betrifft aber faktisch nur die Fahrt zum Einsatzort (nichts gegen die Kollegen vom VD, die sich teils wirklich Mühe bei den Unterweisungen geben).
Eine Pauschalisierung der Gründe ist nicht möglich, da jeder Einsatz und jede Situation letztendlich individuell sind und somit eine pauschale Beurteilung nicht möglich ist.
Wenn du nach einer Alarmierung zum Gerätehaus fährst, musst DU dich bei jeder einzelnen Übertretung fragen:
Ist die Übertretung jetzt zwingend notwendig, um das Einsatzziel (Brandbekämpfung, Menschenrettung, ... ) zu erreichen?
Und bei der Beantwortung dieser Frage muss ein klares, eindeutiges "JA" herauskommen.
Denk daran: DU musst in der Regel nachweisen, das die Übertretung in der gewählten und praktizierten Form gerechtfertigt war!
Geändert von Tus-bw (29.12.2010 um 09:57 Uhr)
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)