
Zitat von
marka
Danke, aber Du scheinst folgenden Satz in meinem Beitrag überlesen zu haben:
Ich habe den Beitrag gelesen, keine Sorge.
Im Prinzip stimmt die Aussage der "beiden Herren" ...
bis auf die Kleinigkeit, das auch für die Inanspruchnahme mit Privatfahrzeugen die Voraussetzungen in vollem Umfang erfüllt sein müssen und das zu jedem einzelnen Zeitpunkt, an dem du mit dem Privatfahrzeug die Vorschriften der StVO ignorierst.
Kannst du das nicht nachweisen, hast du ein Problem.
Die Aussage "Einsatz, #Einsatznummer#" reicht nicht unbedingt aus - Ermessensspielraum der Behörde (Opportunitätsprinzip).
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)